Das Innenministerium zieht eine erste zufriedene Bilanz zu verpflichtenden Tätigkeiten und Wertekursen für Flüchtlinge in der Grundversorgung. Den Verweigerern wird das Taschengeld gekürzt.
Asylwerber sind seit Juli mit rigorosen Regeln konfrontiert. Dazu zählt auch die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit im Bund für all jene, die sich in Grundversorgung und in entsprechenden Einrichtungen befinden. Deren gibt es nach einer Reduktion noch neun (vorher 27).
Es gilt eine Verordnung des Innenministeriums. Nun ein erstes Fazit zum Jahresende. 2650 Menschen leisteten rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit; 72 Prozent der Asylwerber sind ihrer Verpflichtung nachgekommen, den anderen 28 Prozent an Verweigerern wurde das Taschengeld gekürzt.
Vorarlberg hat die Arbeitspflicht bereits implementiert, Oberösterreich steht kurz davor, das Burgenland sei seit einer mit Weihnachten geltenden Gesetzesänderung gefolgt. Gemeinnützige Arbeit bedeutet etwa Pflege von Grünflächen und Parks etc. und umfasst zehn Stunden monatlich.
Innenminister zeigt sich zufrieden
Gleichzeitig gibt es eine verpflichtende Vermittlung von Grundregeln und Werten (Demokratie, Rechtsstaat, Kultur und Umgangsformen), die Kurse wurden von rund 4500 Personen belegt, 90 verweigerten – auch hier mit der Konsequenz der Taschengeldkürzung. Von 40, auf 20 Euro pro Monat.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zeigt sich zufrieden mit einem „Schritt in die richtige Richtung.“ Durch die Arbeitspflicht, die Umsetzung einer Sachleistungskarte und der verpflichteten Werte-Schulung setze man ein klares Zeichen für ein strenges und gerechtes System – „hart aber fair.“
Wer Schutz und Unterstützung bekomme, solle dem Land auch etwas zurückgeben. „Zudem müssen aber auch die Grundregeln des demokratischen Zusammenlebens geachtet und respektiert werden.“
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