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Seit Wochen ist ein Hype rund um die „Dubai-Schokolade“ entbrannt. Es geht um viel Geld. In Deutschland sieht sich der Süßwaren-Hersteller Lindt sogar mit einer Klage konfrontiert. Die „Krone“ hat einen Experten gefragt: Muss, wenn „Dubai“ draufsteht, auch Schokolade aus Dubai drin sein?
Klar ist: Es ist verboten, den Konsumenten mit Bezeichnungen in die Irre zu führen. Das wäre dann der Fall, wenn der Käufer durch den Namen eines Produkts zum Beispiel über den Inhalt oder die Herkunft getäuscht wird. Werden Süßigkeiten etwa Nürnberger Lebkuchen genannt, sollte das Produkt auch aus Nürnberg kommen.
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