Doppelter Ärger für eine Welserin: Zuerst ging ihr erst kurz zuvor gekaufter Ford B-Max ein, und dann wollte ihr der Autohändler auch noch weniger zurückzahlen, als ihr zustand.
Nun berichtet die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich über den Fall: Nur wenige Monate nach dem Kauf des Gebrauchtwagens um 6.990 Euro leuchtete plötzlich die Warnleuchte auf: Öldruck zu niedrig, sofort anhalten. In der Werkstatt bestätigte sich der Defekt, das Auto war nicht mehr fahrtüchtig, weil ein Motorschaden drohte.
Also wollte die Welserin den Kaufvertrag ihres Fords rückabwickeln. Der Händler bot an, ihr das Auto um 4500 Euro wieder abzunehmen und Reparaturkosten von 1000 Euro zu übernehmen.
Autohändler lenkte ein
Berechnet wird der Rückkaufpreis aber anhand der gefahrenen Kilometer und der Restlaufleistung – in Summe 6434 Euro für den Ford. Weil der Autohändler nicht zahlen wollte, ging die Arbeiterkammer für die Welserin vor Gericht. So lenkte das Unternehmen schließlich ein – und musste obendrein noch die Verfahrenskosten übernehmen.
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