Die Weihnachtsfeiertage neigen sich dem Ende zu und die meisten steirischen Haushalte entledigen sich ihrer Christbäume. Diese sind bei richtiger Entsorgung aber mehr als nur Abfall.
Die Süßigkeiten sind langsam alle abgeräumt, die Geschenke darunter sowieso schon lange verteilt und die Nadeln wandern zusehends von den Ästen auf den Boden: So wie sich die Weihnachtsfeiertage langsam dem Ende zuneigen, verlieren auch Christbäume in steirischen Wohnzimmern ihren feierlichen Glanz, und es wird Zeit für die Entsorgung. Dafür hat sich in vielen Haushalten der Dreikönigstag eingebürgert. Wer es mit der Tradition noch genauer hält, lässt die Tanne bis zu Mariä Lichtmess am 2. Februar stehen, wo nach christlichem Glauben die Weihnachtszeit endet.
Christbäume liefern Energie
Unabhängig vom Zeitpunkt ist die richtige Entsorgung wichtig. Denn die rund 350.000 Christbäume aus den steirischen Haushalten können auch noch ein sinnvolles „Nachleben“ haben. Als Hackgut verarbeitet zum Beispiel, können sie in Biomassekraftwerken verheizt und zu sauberer Energie werden. „Allein mit den steirischen Christbäumen könnten wir die Stadt Bruck einen ganzen Monat lang mit nachhaltiger Energie versorgen“, sagt Agrarlandesrätin Simone Schmidtbauer. Wer also den Baum nicht daheim selbst kompostiert oder verheizt, sollte ihn zu einer Sammelstelle bringen, die in vielen Gemeinden und vor allem der Stadt Graz eingerichtet werden. Wichtig ist dabei, den Baum zuvor von sämtlichem Schmuck und Deko-Materialien zu befreien. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Auf keinen Fall darf der Baum im Restmüll landen!
Wenn der Baum brennt: Zahlt die Versicherung?
In vereinzelten Haushalten wurde der Christbaum schon vorab unfreiwillig „entsorgt“ – wenn er abgebrannt ist. Der dadurch entstandene Schaden ist nur dann durch die Versicherung gedeckt, „wenn er durch ein im Haushalt lebendes Familienmitglied verursacht wurde“, erklärt Konsumentenschutzexperte Herbert Erhart von der Arbeiterkammer. Zudem sei besonders darauf zu achten, ob die eigene Haushalts-/Haftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen – was bei Christbaumbränden oft der Fall ist.
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