In der Jugendarbeit

Zertifikat für freiwilliges Engagement vom Land

Tirol
05.01.2025 17:00

Das Land Tirol vergibt ein offizielles Zertifikat für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit. Ein Zeichen für die nach wie vor zahlreichen jungen Tirolerinnen und Tiroler, die sich in der Jugendarbeit ehrenamtlich betätigen.

Unbezahlt und unbezahlbar – das ist das Ehrenamt. Viele Menschen entscheiden sich in Tirol, freiwillig tätig zu sein und so der Gemeinschaft etwas Gutes zu tun.  Seit 2012 verleiht das Land Tirol das Zertifikat „frei.willig“ an junge Menschen, die ehrenamtlich im Jugendbereich arbeiten.

„frei.willig“
Fakten zum Zertifikat
  • Das Zertifikat „frei.willig“ listet erworbene Fähigkeiten auf und gibt einen Überblick über die geleistete Weiterbildung.
  • Anträge können von den Ehrenamtlichen jederzeit eingereicht werden.
  • Erforderliche Unterlagen sind eine Bestätigung der Tätigkeit und allfälliger Fortbildungen.
  • Das Zertifikat ist eine Maßnahme des Landes Tirol in Kooperation mit dem Tiroler Landesjugendbeirat und weiteren Sozialpartnern wie der Arbeiterkammer Tirol, dem Arbeitsmarktservice Tirol und dem Wirtschaftsförderungsinstitut Tirol.
Zitat Icon

Das Land Tirol bescheinigt mit dem Zertifikat „frei.willig“ die erlernten Kompetenzen von jungen Ehrenamtlichen bis 30 Jahren und setzt damit ein klares und eindrucksvolles Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung der Freiwilligentätigkeit.

Jugendlandesrätin Astrid Mair

Gut für Bewerbungen
„Soft Skills wie Organisationstalent, Teamfähigkeit oder Einfühlungsvermögen sind für potenzielle ArbeitgeberInnen bei Bewerbungsverfahren heutzutage von großer Bedeutung. Als Jugendlandesrätin freue ich mich über das nach wie vor große Engagement Jugendlicher in verschiedenen Ehrenämtern – ob bei Vereinen, Blaulichtorganisationen oder im Sozialbereich. Das Zertifikat frei.willig stellt somit auch ein wertvolles Dokument für die Bewerbungsmappe dar“, sagt Mair.

Zertifikat
Voraussetzungen
  • Für den Erwerb des Zertifikats „frei.willig“ muss man mindestens 150 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit nachweisen.
  •  Davon müssen mindestens 75 Stunden für oder mit Kindern oder Jugendlichen in einer Partnerorganisation absolviert worden sein.
  • Zu den Partnerorganisationen zählen jene, die Mitglieder in den Tiroler Jugendbeirat entsenden sowie Freiwilligenzentren im Rahmen der Freiwilligenpartnerschaft Tirol.
  • Ergänzende Anforderung sind 30 Stunden an besuchten Fort- und Weiterbildungen.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 30 Jahre alt sein.
Porträt von Tiroler Krone
Tiroler Krone
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