Tiroler vor Gericht

Freundin weg, da nahm er Autos ins Visier

Tirol
08.01.2025 07:00

Ein Tiroler (20) stand wegen sinnloser Umtriebe in einer Tiefgarage vor dem Richter am Innsbrucker Landesgericht. Private Probleme führten zu einer Reaktion, die nun weitere Probleme mit sich brachte.

Anfang November brannten bei einem jungen Innsbrucker offenbar alle Sicherungen durch. „Es war eine lange Nacht und ich war beeinträchtigt“, erzählte er auf die Fragen von Richter Andreas Fleckl vom Schlussstrich durch seine Freundin. Als Zugabe war noch der Verlust des Jobs hinzugekommen.

Wahllos Scheiben eingeschlagen
Warum es dann zu einer Kurzschlussaktion in einer Innsbrucker Tiefgarage kam, konnte er aber nicht mehr genau sagen. Fakt ist, dass der nun arbeitslose Angeklagte gegen 8 Uhr einen IVB-„Notfallhammer“ benutzte, um wahllos bei vier Autos in einer Parkgarage in der Landeshauptstadt die Scheiben einzuschlagen. Aus den Fahrzeugen schnappte sich der 20-Jährige willkürlich diverse Gegenstände.

Richter Andreas Fleckl sah von einer Verurteilung ab – diesmal noch. (Bild: Birbaumer Christof)
Richter Andreas Fleckl sah von einer Verurteilung ab – diesmal noch.

Beute so gut wie nutzlos
Die ganze Sinnlosigkeit der Aktion zeigt die Beute – unter anderem bestand sie aus einem Ladekabel oder auch Kontaktlinsen. Diese fragwürdige Bereicherung veranlasste seinen Verteidiger auch dazu, von einer spontanen „Schwachsinnsaktion“ zu sprechen, die keinem ausgeklügelten Plan gefolgt sei. Zudem verfolge sein Mandant aus gutem Haus ansonsten einen gänzlich anderen Lebenswandel.

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Die Tat steht im Widerspruch zum sonstigen Lebenswandel meines Mandanten.

Der Verteidiger

Ein Warnschuss für den jungen Mann
Schließlich stellte der Verteidiger auch in den Raum, dass in diesem Fall wohl eine Diversion zielführender sei als eine „drakonische Strafe“. Diesem Argument folgte schließlich auch der Richter mit der vorherigen Zustimmung der Staatsanwältin. Er verhängte zwei Jahre Probezeit und verordnete Bewährungshilfe für jenen Zeitraum.

Ob und wie die betroffenen Fahrzeugbesitzer zu ihrem Geld kommen, ist noch nicht restlos geklärt. Zwei Lenker erhielten vom Angeklagten vorerst jeweils 200 Euro. 

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