Am Neujahrstag wurde in Kirchberg ob der Donau eine Siebenjährige vom Nachbarhund angefallen und gebissen. Mittlerweile konnte das Mädchen das Krankenhaus wieder verlassen. Die „Krone“ weiß, ob der Rottweiler nach der Bissattacke eingeschläfert werden muss.
Die gute Nachricht zuerst: Die siebenjährige Vivian, die am Neujahrstag in Kirchberg ob der Donau vom Nachbarhund angefallen und gebissen worden war, ist wieder daheim. „Sie konnte aus dem Spital entlassen werden“, bestätigt man seitens des Kepler-Klinikums in Linz. Bekanntlich hatte Rottweiler „Ernie“ die Schülerin am Neujahrstag schwer verletzt, als sie am Garten vorbeiging, wo die zehnjährige Tochter des Besitzers gerade „Sitz und Platz“ mit dem Vierbeiner übte.
Einschläferung soll vermieden werden
„Ernie“ ist seither in seinem Zwinger beim Noch-Besitzer eingesperrt und darf keinen Kontakt zu anderen Tieren – und Menschen – haben. Er muss eine zehntägige Tollwut-Quarantäne „absitzen“, die in zwei Tagen vorbei ist. Im Gemeindeamt von Kirchberg will man diese Zeit noch nutzen, „um eine Lösung, die für alle zufriedenstellend ist“ zu finden. Die Einschläferung des wertvollen Rassehundes – er stammt von Weltmeistern ab – soll vermieden werden, sein deutscher Züchter hätte sich sogar bereit erklärt, „Ernie“ zurückzunehmen. Ob das zugelassen wird, entscheidet sich also in den nächsten Tagen.
„Ernies“ Besitzer hat noch einen zweiten Rottweiler, eine Hündin. Die ist, laut Gemeinde, von keiner Maßnahme betroffen, da nur „Ernie“, der im Vorjahr von der Familie aufgenommen worden war, zugebissen hatte.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.