Prozess in Feldkirch

Täter durch Speicheltest Jahre später überführt

Gericht
08.01.2025 07:55

Im Sommer 2021 überfiel ein Mann ein Wettlokal in Götzis. Dank einer Speichelprobe konnte er Jahre später überführt werden. Am Dienstag folgte der Prozess am Landesgericht Feldkirch. 

Es ist der 17. Juni 2021, als der Angeklagte das Wettlokal „Typico“ in Götzis aufsucht. Dürftig maskiert mit einer Sonnenbrille und einem Teleskopschlagstock in den Händen fordert er die Angestellte auf: „Geld her, keine Alarmknöpfe drücken, ich habe es eilig.“ Noch während die junge Frau mit dem Einpacken der Barschaft beschäftigt ist, verliert der Räuber die Nerven. Und so flüchtet er mit einer Beute von nur 950 Euro. Bei der anschließenden Alarmfahndung entdeckt die Polizei in der unmittelbaren Umgebung des Lokals sowohl Sonnenbrille als auch Handschuhe. Ein genetischer Fingerabdruck wird gemacht und in die Datenbank eingespeist.

Doch der Täter bleibt unauffindbar – bis vergangenes Jahr, als die Polizei gegen den Gesuchten in einem anderen Verfahren ermittelt und bei dem Mann einen Mundhöhlenabstrich vornimmt. Das Ergebnis: Die genetischen Spuren auf den gefundenen Tatutensilien waren ident mit der DNA des Mundabstrichs.

Unschuldslamm mit Erinnerungslücken
Im Schöffenprozess am Dienstag beteuert der 25-jährige Angeklagte seine Unschuld. Sehr zur Verwunderung von Richterin Lisa-Sophia Huter, die den Mann fragt: „Wie erklären Sie sich, dass Ihre DNA auf den Handschuhen und der Brille ist?“ Der Beschuldigte weiß keine Antwort. Es sei halt schon drei Jahre her, meint er lapidar. Kurz darauf erinnert er sich aber plötzlich daran, an jenem Tag die Sonnenbrille getragen zu haben – und das, obwohl er zuvor die Frage der Frau Rat bezüglich des Wetters an besagtem Tag nicht beantworten konnte.

Richterin Lisa-Sophia Huter. (Bild: Chantal Dorn)
Richterin Lisa-Sophia Huter.

Opfer leidet heute noch
Das als Zeuge geladene Opfer kann den Angeklagten im Saal zwar nicht eindeutig als Täter identifizieren, ist sich jedoch sicher, dass er sie nicht habe verletzen wollen. Vielmehr habe sie den Überfall zunächst für einen Scherz gehalten. Die seelischen Folgen für sie seien erst danach zum Tragen gekommen: „Ich bin noch heute in psychiatrischer Behandlung und brauche Antidepressiva und Schlafmittel.“

Nach kurzer Beratung des Senats spricht die vorsitzende Richterin den Angeklagten wegen schweren Raubes und Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig. Das nicht rechtskräftige Urteil: drei Jahre und acht Monate Haft. Dem Opfer muss er zudem 500 Euro Teilschmerzengeld zahlen.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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