Erleichterung in einem Hochhaus im Olympischen Dorf in Innsbruck: Eine „Radau-Mieterin“ zog aus, nachdem andere Bewohner via „Krone“ um Hilfe gerufen hatten. Wie geht man generell mit solchen Problemfällen um?
Kein Gepolter und Geschrei mehr, endlich wieder durchschlafen – die Erleichterung in einem Hochhaus in der An-der-Lan-Straße im Innsbrucker O-Dorf ist groß. Denn die „Radau-Mieterin“, die den anderen 40 Parteien das Leben schwer machte, zog nun aus ihrer Wohnung aus.
Nächtliche Gelage und Lärm
Die „Krone“ berichtete Anfang Dezember über die Umtriebe von Frau H., über nächtliche Gelage, über benebelte Besucher auf den Gängen, über Blutspuren im Stiegenhaus oder beschädigte Aufzugschalter. Häufige Besuche der Polizei hielten die junge Frau nicht von weiteren Eskapaden ab. Dem Vernehmen nach war sie vor dem Einzug im Juni in Betreuung, leider hatte sie auch dann ihr Leben offenbar nicht im Griff.
Dass solche Fälle bis zu einer Räumungsklage führen, ist zum Glück selten.
Lukas Tusch, IIG
Ansonsten gute Harmonie im Haus
Nun konnten die anderen Hausparteien, die trotz unterschiedlicher Nationalitäten recht gut harmonierten, aufatmen: Die Mieterin zog „bei Nacht und Nebel“ aus, wie Bewohner schildern. Sie wolle und könne in diesem Haus nicht mehr leben, soll sie kurz zuvor noch gesagt haben.
„Es ist Ruhe eingekehrt“, bestätigt Lukas Tusch, zuständiger Mitarbeiter bei der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG).
Allein im O-Dorf verwaltet man rund 1600 Wohnungen, eine derartige Zuspitzung, bis hin zur in diesem Fall bereits vorbereiteten Räumungsklage, sei selten.
Vom Brief an Mieter bis hin zur Räumungsklage
Wie läuft das Prozedere bei „Problem-Mietern“? „Zunächst weisen wir in einem Brief auf die Hausordnung hin und ersuchen um Rückmeldung“, erklärt Tusch. Wenn dieser und ein etwaiger zweiter Brief ohne Reaktion bleiben, ruft man die Betroffenen zu einem persönlichen Gespräch. „Oft klärt sich das Ganze auf, etwa wenn jemand nur eine für andere störende Gewohnheit hat, schildert der IGG-Mitarbeiter. Beispiel: Ein Mieter klappte spätabends stets sein Schlafsofa aus und tat dies eher rustikal. Das Gepolter hörte sich wie ein Umbau an – es ging nach der Mahnung auch leiser.
Der Weg bis zu einer Räumungsklage
In anderen Fällen, auch bei der „Radau-Mieterin“, sammelt die IIG Zeugenaussagen, die dann die Grundlage für die Räumungsklage sind. Im aktuellen Fall ist dies nicht mehr nötig, die Schlüsselübergabe an die IIG fand aber noch nicht statt. Nun wird sich herausstellen, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet. „Weißeln allein reicht in manchen Fällen bei weitem nicht“, weiß Tusch aus Erfahrung.
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