Ein bekannter Wissenschaftler (57) stand nach einem sommerlichen Abstecher auf einer Downhill-Radstrecke in Tirol vor Gericht. Grund: Der Familienhund musste die Talfahrt angeleint mitmachen. Der angeklagte Forscher räumte ein, die Situation unterschätzt zu haben. Es wurde teuer ...
Zahlreiche Preise und Auszeichnungen heimste der Angeklagte als Naturwissenschaftler in Innsbruck ein. In diesem Fall schien es aber am sprichwörtlichen Hausverstand gefehlt zu haben: Mit dem angeleinten Hund, den der Mann als einen „über alles geliebten Familienhund“ beschrieb, war er mit seinem E-Bike auf dem bekannten Downhill-Trail von der Innsbrucker Hungerburg unterwegs in Richtung Innenstadt. Dort sei der Vierbeiner – laut Anklage – dem völligen Kollaps nahe gewesen. Ein Zeuge hatte Alarm geschlagen.
„Wohl einfach überfordert“
„Wir haben den Hund wohl einfach überfordert“, räumte der 57-Jährige ein und bekannte sich teilweise schuldig. Er berichtete aber, dass der Hund solche Familienausflüge an sich sehr liebe.
Weg durch Innenstadt als Knackpunkt
Problem sei auch nicht der Trail an sich gewesen, denn dort sei man als Familie langsam gefahren. „Das Problem war wohl der anschließende Weg durch die Innenstadt, wo wir noch eine größere Schleife drehten“, grübelte der Angeklagte. Man hätte jedenfalls „früher zum Brunnen gehen müssen“, obwohl es an diesem Sommertag bedeckt und nicht sonnig und heiß gewesen sei.
Wir fahren seither keine Trails mehr mit dem Hund.
Der Angeklagte am Prozessende
Diversion war für Gutverdiener teuer
Die Richterin gewährte eine Diversion ohne Strafe, der Mann mit einem monatlichen Nettoeinkommen im höheren vierstelligen Bereich muss 8250 Euro berappen. Nach Beratung mit seinem Verteidiger entschied sich der 57-Jährige dazu, die Diversion anzunehmen und diese in sechs Raten zu bezahlen. Seine wichtigste Erkenntnis aus dem Verfahren formulierte er selbst treffend: „Wir fahren seither keine Trails mehr mit dem Hund.“
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