„Sie presste mir drei Pölster auf das Gesicht und wollte mich ersticken.“ Dieses Horror-Szenario schilderte ein Grazer Pensionist (54) der Kriminalpolizei. Daraufhin kam seine Nachbarin in U-Haft. Doch es stellt sich heraus: Alles erstunken und erlogen!
Es hörte sich an wie die unglaublich brutale Tat einer sehr wütenden Frau: heftige Faustschläge, Tritte, Ohrfeigen, Schläge mit einem Rückenkratzer und Todesdrohungen. Dazu die drei Pölster, die sie ihm auf das Gesicht drückte und das lange Messer, mit dem sie versuchte, ihn zu erstechen.
Bereits 16 Vorstrafen
Offenbar nur ganz knapp entging ein Pensionist (54) im Jahr 2023 dem sicheren Tod – oder eben doch nicht. Denn im Laufe der Ermittlungen des Grazer Kriminalreferats kristallisierte sich schnell heraus, dass die Gewalttat schlicht und einfach erfunden war. Warum, ist nicht bekannt. Der Mann mit den 16 Vorstrafen wurde aber im vergangenen Sommer wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Angeklagtem war die Strafe zu hoch
Gegen das Urteil hat der 54-Jährige berufen, es war ihm viel zu hoch. Er erhoffte sich eine Milderung der Strafe. Am Mittwoch fand am Oberlandesgericht in Graz die Berufungsverhandlung statt. Allerdings ohne den Angeklagten. „Ich weiß leider auch nicht, wo er ist“, zuckte Verteidiger Bernd Wurnig bedauernd mit den Schultern. Somit wurde in Abwesenheit des 54-Jährigen verhandelt.
Wenn man die Strafbemessungsgründe und sein Vorleben abwägt, sind die zwei Jahre Haft schuld- und tatangemessen.
Richterin Karin Kohlroser
Der Oberstaatsanwalt verwies in seinem Plädoyer auf das „erheblich belastete Vorleben“ des Pensionisten und dessen offensichtliche „Sanktionsresistenz“. Nach kurzer Beratung entschied der Richtersenat dann, der Berufung nicht Folge zu geben.
„Er hat dem Opfer einen versuchten Mord angedichtet, das ärgste Delikt, das das Strafgesetzbuch kennt. Die Frau war sogar eine Zeit lang in Haft“, begründete die Vorsitzende Karin Kohlroser. „Wenn man die Strafbemessungsgründe abwägt, sind zwei Jahre Haft schuld- und tatangemessen.“ Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.