Ein in Salzburg lebender Deutscher (45) wollte ein Musikinstrument seiner Mama über Ebay verkaufen. Statt Interessenten lockte er aber die Justiz an: Die Staatsanwaltschaft klagte ihn nach dem Artenhandelsgesetz, weil das Instrument aus einem Tropenholz gemacht wurde. Er betonte: „Ich wusste nichts von diesem Palisander“.
Ein Cembalo, ein klavier-ähnliches Tasteninstrument, stand im Mittelpunkt eines Strafprozesses am Mittwoch im Salzburger Landesgericht: Ein hier lebender Arzt und gebürtiger Deutscher (45) hatte das Cembalo seiner Mama auf der Internet-Plattform Ebay zum Verkauf angeboten, da es nur noch im Wohnzimmer des Elternhauses herumsteht. Prompt hatte sich eine deutsche Ermittlerin gemeldet. Und nach Verhören und Ermittlungen muss sich der bislang unbescholtene Familienvater vor Gericht verantworten: nach dem Artenhandelsgesetz.
Verteidiger: „Da fehlt mir das Verständnis“
Weil das Cembalo aus dem geschützten Tropenholz „Rio Palisander“ gefertigt wurde. Seit den 90ern ist es nämlich verboten, mit dem Holz, auch bekannt als Brasilianisches Rosenholz, zu handeln. „Ich kenne mich mit Holzarten nicht aus und wusste nichts von diesem Palisander. Für mich ist das kein besonderes Holz“, wehrt sich der Angeklagte gegen den Vorwurf. Die Mama hatte ihn ja nur gebeten, für sie das Instrument zu verkaufen.
Sie besitzt es schon seit 25 Jahren und hatte es damals privat gekauft. Der Doktor weist zudem auf eine Plakette hin, die auf eine deutsche Produktion hinweist. „Braucht man jetzt für jeden Verkauf ein Sachverständigengutachten“, fragt Verteidiger Kurt Jelinek und betont: „Mir fehlt jegliches Verständnis für die Anklage.“
Laut der Richterin fehlt für eine Verurteilung der Vorsatz: Der springende Punkt sei, ob der Verkauf „Auswirkungen auf den Erhaltungszustand“ des Tropenholzes hätte. Das sei nicht der Fall, daher Freispruch im Zweifel – nicht rechtskräftig.
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