Duo vor Gericht

Burschen fuhren mit Golfcart in Menschengruppe

Tirol
09.01.2025 18:00

Das hätte noch viel schlimmer ausgehen können: Mit einem spontan gestarteten Golfcart steuerten zwei Angeklagte (18 und 15 Jahre) im April des Vorjahres im Tiroler Oberland in eine Gruppe von Menschen. Jetzt stand das Duo vor Gericht.

Die Idee war hanebüchen: Am Rande einer Party in einer Open-Air-Location im Tiroler Oberland entschieden sich die Burschen spätabends dazu, ein Mitarbeiter-Golfcart offenbar als Jux in Betrieb zu nehmen. „Ich bin zuvor noch nie mit einem solchen Cart gefahren“, räumte der Fahrer – ein syrischer Staatsbürger – dazu ein.

Rechtfertigung beim Prozess
Er habe aber nie die Absicht gehabt, Menschen zu verletzen oder überhaupt in deren Richtung zu steuern. „Es lag an einer Bodenwelle und daran, dass die Bremsen nicht funktionieren“, rechtfertigt er sich als Zweitangeklagter. Schließlich wurden jedenfalls mehrere Personen verletzt, als das Cart sie rammte: ein Wadenbeinbruch, ein Riss des Kreuzbeins oder Abschürfungen waren die Folge.

Zurufe des Beifahrers erschwerend
Vorangegangen waren dieser Kollision Zurufe seines Beifahrers. Laut Staatsanwältin und Anklageschrift soll er „Fahr in die Menschenmenge rein“ gerufen haben, was der Bursch als Erstangeklagter auch eingestand. Davon wollte der Zweitangeklagte und Fahrer jedoch nichts wissen: „Ich habe das nicht gehört.“ Klar sei für ihn jedenfalls eines: „Ich habe nie die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen“, bekräftigte er seine Argumentationslinie.

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Klar ist auf alle Fälle, dass man kein Fahrzeug in Betrieb nehmen darf, welches man nicht lenken oder bedienen kann.

Die Richterin beim Prozess

Die Richterin und die öffentliche Anklägerin glaubten den Männern schließlich nur bedingt. „Klar ist auf alle Fälle, dass man kein Fahrzeug in Betrieb nehmen darf, welches man nicht lenken oder bedienen kann“, redete die Richterin ihnen ins Gewissen. Auch die öffentliche Anklägerin hatte zuvor zumindest einen „bedingten Vorsatz“ erkannt, bei dem die Männer Verletzungen von Personen zumindest billigend in Kauf genommen hätten.

Probezeit von drei Jahren
Dennoch ließ die Vorsitzende relative Milde walten und verzichtete auf eine konkrete Strafe. Die Männer fassten stattdessen eine Probezeit von drei Jahren aus, in der sie sich nichts mehr zuschulden kommen lassen dürfen. Zudem müssen sie gemeinsam Schadenersatzzahlungen von 2800 Euro an ihre Opfer leisten. Das Urteil gegen die beiden Burschen ist bereits rechtskräftig.

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