Ist es gewerbsmäßiger Betrug oder Pech bei einem Geschicklichkeitsspiel? Diese Rechtsfrage wurde am Mittwoch bei einem Prozess gegen zwei Hütchenspieler im Wiener Landesgericht erörtert. Der Richter beantwortete sie eindeutig.
Eine spannende Rechtsfrage wird am Mittwoch im Wiener Landl erörtert. Angeklagt sind zwei Männer aus dem Kosovo, die in der Wiener Innenstadt in 39 Aktionen Geld mit Hütchenspielen verdient haben – neben dem Spielmacher gibt es bei deren Masche fiktive Mitspieler, Besserwisser, Spielanimateure und Aufpasser.
Ich wusste nicht, dass es verboten ist.
Sagte ausgerechnet jener Angeklagte, der als Aufpasser agierte.
Das Hütchen ist immer das falsche
„Der Betrug ist nicht per se die Manipulation, sondern das Zusammenspiel mehrerer Mittäter“, bezieht sich die Staatsanwältin auf ein OGH-Urteil. Sie ermittelt gegen 20 Spieler. Getäuscht werden Passanten, denen gekonnt 50er-Scheine entlockt werden. Bandenmitglieder geben sich als Passanten aus und gewinnen ein, zwei Runden. Die Zuschauer staunen. Wer jetzt einsteigt, hat schon verloren. Denn egal auf welches Hütchen jemand sein Geld setzt, es ist immer das falsche.
Keine Beweise für Manipulation
Die Verteidiger sehen keinen Betrug: „Die Gewinnchance ist 1 zu 3. Es kann nicht nachgewiesen werden, dass Teppich oder Hütchen manipuliert wurden“, sprechen sie von einem Geschicklichkeitsspiel. „Wenn man bissl intelligent ist, kann man auch die Kugel finden“, beteuern die Angeklagten.
„Ich wusste nicht, dass es verboten ist“, sagt einer der beiden Männer. „Sie wurden unzählige Male von der Polizei aufgehalten. Wie können Sie jetzt sagen, dass sie das nicht wussten?“, erwidert Richter Mathias Funk. „Weil ich immer wieder freigelassen wurde“, so die Antwort.
Die Urteile sind bereits rechtskräftig
Im November 2024 klickten aber die Handschellen. Die U-Haft mündet nun in einer rechtskräftigen Verurteilung. Denn Herr Rat sieht in den Taten sehr wohl gewerbsmäßigen Betrug. Er verurteilt die Trickbetrüger zu jeweils 12 Monaten Haft, drei davon unbedingt.
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