Im noch jungen Jahr gab es bereits die zweite offizielle Vergrämung eines Wolfs im Mühlviertel in Oberösterreich. Das hundetypische Verhalten bei einer Begegnung mit einem Jogger irritiert die Fachleute, doch wird zur Wachsamkeit aufgerufen, ohne unnötige Panik zu verbreiten. Ein sogenannter Risikowolf ist ja derzeit zum Abschuss freigegeben.
„Ganz sicher war es ein Wolf“ – ein etwa 40-jähriger Jogger, der in Windhaag bei Freistadt eine unliebsame Begegnung hatte, bleibt dabei: „Es war kein Hund!“ Und damit gilt das Zusammentreffen nahe einer Siedlung offiziell als Wolfsvergrämung. Das Tier war dem Hobbysportler am vergangenen Freitag über den Weg gelaufen und, wie der Mühlviertler sagt, an ihm hochgesprungen. Der Jogger wich aus, machte sich groß und schrie den Wolf oder Wolfshund an, bis dieser die Flucht ergriff. Danach schlug er rasch bei den Behörden Alarm.
Fall genau untersuchen lassen
„Das Verhalten des Tieres ist laut Fachleuten eher einem Hund zuzuordnen. Denn ein Wolf, der auf einen zukommt, senkt den Kopf“, sagt Gottfried Diwold, OÖ Landesforstdirektor, der den Fall genau untersuchen ließ, ehe eine Einstufung als Wolfsvergrämung erfolgte. In der Umgebung wurde gefragt, ob jemand einen tschechischen Wolfshund hat – negativ.
„Bitten um Hinweise“
„Wir nehmen den gemeldeten Vorfall sehr ernst. Das Verhalten des Tieres sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wir bitten die Bevölkerung, insbesondere die Jäger, wachsam zu sein und wichtige Hinweise ans Land OÖ zu melden“, sagt Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger, die betont, dass keine Angst oder Unruhe geschürt werden dürfe: „Falls die Situation es erfordert, wird sofort gehandelt.“
Gemeint ist, einen Abschuss zu erlauben, falls sich binnen vier Wochen der Wolf oder Wolfshund noch einmal auffällig in Siedlungsnähe verhält und verjagt werden muss.
Drei Wolfsrudel in der Gegend
In den 30 Kilometer weiter südlich gelegenen Schönau und Unterweißenbach ist derzeit ein Isegrim als Risikowolf eingestuft worden, da er zweimal hintereinander verjagt werden musste. Bis 29. Jänner gilt die Erlaubnis, das Raubtier zu entnehmen. Dass es sich um dasselbe Tier handelt, das nun in Windhaag für Aufregung sorgt, ist möglich, aber unwahrscheinlich, da in der Gegend drei Wolfsrudel leben.
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