Prozess in Eisenstadt: Ein Nordburgenländer (64) missbrauchte zwei siebenjährige Mädchen, eine davon die Enkeltochter, weil sie ihn erpresst haben sollen. Der Mann wurde – nicht rechtskräftig – zu drei Jahren Haft verurteilt.
Er habe als „Babysitter“ auf das siebenjährige Nachbarskind aufgepasst. Das Mädchen soll den 64-Jährigen ertappt haben, als er sich „rein zufällig“ einen Pornofilm anschaute. „Als ich dann ins Wohnzimmer gegangen bin, ist sie halb nackt auf dem Sofa gekniet, nur mit der Unterhose bekleidet. Sie will das jetzt auch machen, was die Frau und der Mann im Film getan haben“, so der Mann, der aus der U-Haft vorgeführt wurde. Seinen Aussagen zufolge habe er freilich vehement verneint. „Aber dann hat sie mir gedroht, dass – wenn es keinen Sex gibt – sie allen erzählen wird, dass ich mir Pornos anschaue. Also habe ich meine Hose ausgezogen und sie dann …“
„Sie hat mir gedroht“
Wenige Tage später habe das Kind seiner siebenjährigen Enkeltochter davon erzählt. „Sie hat dann zu mir gesagt, sie will das auch machen, also das mit Frau und Mann. Das wollte ich aber nicht. Als sie mir gedroht hat, dass sie das, was ich mit ihrer Freundin getan habe, verraten wird, habe ich meine Hose ausgezogen und sie dann …“
Nicht nur Doris Halper-Praunias, die Vorsitzende des Schöffensenats, schien ob dieser erschütternden Schilderungen des Nordburgenländers aus der Haut zu fahren. „Sie sind ein armer Mann! Sie sind also von zwei siebenjährigen Mädchen zu sexuellen Handlungen erpresst worden? Das wollen Sie mir jetzt aber nicht einreden, oder?“
„Das muss ein Geheimnis bleiben“
Aufgeflogen ist dieser Missbrauch, weil sich das Nachbarskind Tage später einer Lehrerin anvertraut hatte. Die Schulleitung informierte die Mutter, die umgehend Anzeige bei der Polizei erstattete. Auf die Frage, warum sie das schreckliche Erlebnis nicht gleich der Mama erzählt habe, meinte das Kind zur Kriminalistin: „Weil er gesagt hat, das muss ein Geheimnis bleiben!“
Zurück in den Gerichtssaal in Eisenstadt. „Es ist Ihnen hoffentlich klar, dass das strafbar ist, was Sie da gemacht haben?“, fragt die Richterin. „Na ja, äh, jetzt weiß ich es auch!“, sagt der 64-Jährige, der zu drei Jahren Haft verurteilt wird. Der bislang Unbescholtene äußert sich nicht zu diesem Urteil, also ist es nicht rechtskräftig. Er wird zurück in seine U-Haft-Zelle geführt.
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