„Was tue ich hier?“

Frau für Sex verfolgt – Hirntumor soll schuld sein

Gericht
10.01.2025 12:54

„Was tue ich denn hier überhaupt?“, soll sich ein 36 Jahre alter Mann Anfang Juli 2023 die Frage gestellt haben, als er einer jungen Frau in Ottakring bis vor ihre Wohnungstür gefolgt war. In der Absicht, sie zu vergewaltigen. Am Freitag musste er sich im Wiener Landesgericht verantworten. Allerdings wegen Hausfriedensbruch und schwerer Körperverletzung.

Sie hatte gerade ihren Nachtdienst beendet und war mit der U3 auf dem Weg nach Hause, als ihr der 36-Jährige am 6. Juli von der U-Bahnstation gefolgt war. Dann soll er gewartet haben, bis die heute 23-Jährige die Tür aufsperrte, um sie dann ins Innere zu stoßen, zu Boden zu befördern und sich an ihr zu vergehen. „Er hat sich auf mich gesetzt und mich gleich geschlagen, dass ich nicht mehr weiß, wo oben und unten war“, schilderte die Betroffene.

Wollte Opfer mit Schlägen zum Schweigen bringen
Lauthals hätte das Opfer um Hilfe geschrien, dem ihr Unbekannten Geld geboten. „Er hat gesagt, er will nur Sex“, erinnert sich die junge Frau. Der Eindringling habe sie in weiterer Folge auf ihr Bett gedrückt, an seiner Hose herum genestelt, diese zu öffnen versucht und stärker auf sie eingedroschen, als sie nicht zu schreien aufhörte. Erst als er erfuhr, wie alt das Opfer war, hätte der Tatverdächtige mit der Frage „was tue ich denn hier überhaupt?“, die Wohnung verlassen – erklärt Mirsad Musliu, der Anwalt des 36-Jährigen.

Anwalt Mirsad Musliu verteidigt den Angeklagten. (Bild: Markus Tschepp)
Anwalt Mirsad Musliu verteidigt den Angeklagten.

Doch eine Anklage wegen versuchter Vergewaltigung gab es letztlich gar nicht: Von der Staatsanwaltschaft inkriminiert waren nur Hausfriedensbruch und schwere Körperverletzung. In diesen Punkten wurde er am Freitag auch schuldig gesprochen.

„Muss ich jetzt ins Gefängnis?“
Von den über ihn verhängten 20 Monaten wurden fünf unbedingt ausgesprochen, den Rest sah ihm die Richterin unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nach. „Muss ich ins Gefängnis?“, wunderte sich der aus der Türkei stammende Arbeitslose, was die Richterin bejahte. Es sei „kein Raum für eine gänzlich bedingte Strafnachsicht“. Daraufhin legte Musliu Strafberufung ein. Die 23-Jährige, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam 6.810 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mann sei Opfer schon in U-Bahn aufgefallen
Obwohl seit dem Vorfall mehr als eineinhalb Jahre vergangen sind, macht der jungen Frau die Tat in psychischer Hinsicht schwer zu schaffen. In einem Gutachten wurde festgestellt, dass sie an einem posttraumatischen Belastungssyndrom leidet. Noch heute erinnert sie sich daran, dass ihr der Fremde eigentlich bereits in der U-Bahn aufgefallen war. Sie habe ihm sogar noch die Haustür aufgehalten, weil sie dachte, er wolle hier zu jemandem. Er sei mit ihr in den Aufzug gestiegen und habe sich zur Nachbartür begeben und dort gewartet, bis sie ihre Tür aufgeschlossen hatte. Dann sei er über sie hergefallen. 

Hirntumor bei Angeklagten festgestellt
Der Angeklagte hatte sich damit verantwortet, er sei damals stark alkoholisiert und „zugekokst“ gewesen und habe sich an der Tür geirrt. Seine Ex-Freundin wohne nämlich im zehnten Stock des betreffenden Gebäudes. Allerdings konnte der 36-Jährige nur den Vornamen der angeblichen Ex-Freundin angeben. Er könne sich nicht erklären, weshalb er die Frau zu Boden schlug und ihr Verletzungen zufügte. Sein Verteidiger merkte an, es sei „nicht auszuschließen“, dass ein bei seinem Mandanten kürzlich festgestellter Hirntumor „für diese Aktion verantwortlich war.“ Laut Gutachten sei er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig und nicht gefährlich gewesen.

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