Stockbetrunken hatte ein 28-Jähriger im Mai 2024 in Walding einen Autoreifen in Brand gesteckt. Dass sich die Flammen nicht auf das gesamte Fahrzeug und das Gebäude ausgebreitet hatten, ist dem Bruder des Angeklagten zu verdanken. Er kam kurze Zeit später heim, löschte das Feuer. Da rastete der 28-Jährige aus.
Am späten Abend des 20. Mai 2024 war der Arbeitslose (28) in seiner Wohnung auf dem Bauernhof des Großvaters und konsumierte reichlich Alkohol. Mit 2,44 Promille schlich er gegen 23 Uhr in den ehemaligen Schweinestall, nahm ein Büschel Stroh. Das deponierte er bei einem Auto – er gehörte der Freundin seines Bruders – auf einem Hinterreifen und steckte es in Brand.
Bruder löschte
Dass die Flammen nicht auf den gesamten Pkw und das Gebäude übergriffen, ist mehr einem Zufall zu verdanken. Denn besagter Bruder kam kurze Zeit später am Brandort an, bemerkte die Flammen, verständigte die Einsatzkräfte und begann mit den Löscharbeiten.
„Scheiße gebaut“
Das dürfte dem 28-Jährigen nicht gepasst haben, denn er rastete aus, schlug mit der Hand eine Fensterscheibe ein. „Gefällt ihnen Feuer?“, will der Richter beim Prozess am Landesgericht Linz vom Angeklagten wissen. „Eigentlich nicht“, antwortet der und spricht davon, „Scheiße gebaut“ zu haben. Vor Gericht zeigte sich der 28-Jährige geständig und reumütig, beteuerte, dass er seither „trocken“ sei und sich um eine Arbeit bemühe.
Eingeschränkt zurechnungsfähig
Auch den am Auto entstandenen Schaden hat er zwischenzeitlich gutgemacht. Dies, sein Geständnis und die wegen seiner Alkoholisierung von einem Gutachter bestätigte eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, wurden bei der Urteilsfindung mildern gewertet.
Bereits vorbestraft
Erschwerend kam aber eine einschlägige Vorstrafe wegen Sachbeschädigung hinzu. Der Strafrahmen für die ihm angelastete versuchte Brandstiftung beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Das bereits rechtskräftige Urteil des Richters: 15 Monate bedingte Haft mit einer Probezeit von drei Jahren und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 180 Tagsätzen.
„Rat“ des Richters
„Wenn Sie wieder einen Blödsinn machen, müssen Sie damit rechnen, sofort in U-Haft zu kommen“, mahnt der Richter und gibt dem Angeklagten noch mit: „Sollte es in nächster Zeit in Ihrer Umgebung irgendwo brennen, müssen Sie eine gute Erklärung haben, wo Sie gerade waren.“
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