Der kleine Bub war erst drei Jahre alt, als ihn seine 18-jährige große Schwester missbraucht hat. Die schrecklichen Handlungen filmte sie mit dem Handy. Vor Gericht bekennt sich die junge Frau schuldig und kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Das nächste Verfahren am Bezirksgericht wartet jedoch schon auf sie.
Die Öffentlichkeit ist im Saal 307 im Wiener Landl nur kurz zugelassen. Das reicht jedoch, um einen Eindruck der Angeklagten zu bekommen. Und besonders ihrer Taten. „Sie hat am 10. April 2024 eine schreckliche Handlung an ihrem erst dreijährigen Bruder vorgenommen“, leitet der Staatsanwalt ein.
Videos von Missbrauch angefertigt
Sie habe den kleinen Buben nicht nur sexuell berührt, sondern den Missbrauch auch noch gefilmt. Das Video und noch weitere wurden am Handy der erst 18-Jährigen sichergestellt. „Meine Mandantin wird sich schuldig bekennen“, nimmt ihre Verteidigerin vorweg. „Warum sie das gemacht hat, wird sie nicht schlüssig erklären können. Sie leidet an einer starken Intelligenzminderung.“
Dann wird die Öffentlichkeit vom Prozess wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Kindesmissbrauchsdarstellungen ausgeschlossen. In ihrer Aussage dürfte sich die junge Frau reumütig geständig verantwortet haben. „Ich hoffe, dass ihr das ehrlich leid tut und sie es nie wieder macht“, sagt der Staatsanwalt in seinen Schlussworten.
Milde Bewährungsstrafe
Der Schöffensenat fällt sein Urteil schnell: Vier Monate bedingte Haft und eine Therapieweisung. Schließlich sei die Angeklagte unbescholten und zum Tatzeitpunkt eine Jugendliche gewesen. Die Verurteilung scheint nicht im Leumundszeugnis auf. Noch am Ende der Verhandlung übergibt der Richter der 18-Jährigen eine neue Ladung – für ein anderes Verfahren gegen sie ...
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