Tragischer Unfall

Todessturz von Grazer Anwalt: Ehepaar verurteilt

Steiermark
10.01.2025 16:05

Im Sommer 2023 war ein bekannter Grazer Anwalt nach dem Sturz von einer Terrasse verstorben. Das Ehepaar, in dessen Seehaus der Mann zu Gast war, wurde nun wegen grob fahrlässiger Tötung zu bedingten Haftstrafen verurteilt (nicht rechtskräftig).  

Im Grazer Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess um den tödlichen Sturz eines bekannten steirischen Anwalts im Sommer 2023 mit der Verurteilung eines Ehepaares zu Ende gegangen. Der Mann fiel nach einem Besuch beim Seehaus des befreundeten Paars südlich von Graz gegen einen Bauzaun auf der Terrasse, die Konstruktion gab nach und der Jurist stürzte drei Meter tief auf eine Metallstiege. Er starb Tage später im Spital.

Ehepaar fühlte sich nicht schuldig
Das Ehepaar fühlte sich beim Prozess, der im Oktober gestartet war, nicht schuldig. Im Mietvertrag stand allerdings ausdrücklich, dass die beiden verpflichtet wären, ein ordentliches Geländer zu errichten. Da das Paar zehn Jahre davor die Besitzer des Hauses gewesen waren, ließ sich die Schuld auch nicht wirklich auf den Vermieter schieben. Angeblich war der Anwalt zum Zeitpunkt des Unglücks mehr oder weniger stark alkoholisiert und fiel deswegen gegen den Bauzaun.

„War mir sicher, dass das Geländer halten wird“
Der angeklagte Mieter des Hauses gab an, er habe das Geländer nicht errichtet, „weil es sich finanziell nicht ausgegangen ist“. Er habe das Provisorium aber seiner Meinung nach ausreichend befestigt. Es handelte sich um einen 1,20 Meter hohen Bauzaun aus einzelnen Elementen, die mit Kabelbindern verbunden waren und an einer Stelle seinen Angaben zufolge durch einen 120 Kilogramm schweren Blumentrog gesichert war. „Ich war mir sicher, dass das Geländer halten wird“, betonte der Beschuldigte.

Seine Frau gab an, sie habe gewusst, dass das Geländer gemacht werden müsste. Aber mit diesen Dingen habe sie sich nie beschäftigt: „Das hat alles mein Mann gemacht.“ Da sie aber ebenfalls Mieterin ist und damit mitunterschrieben hat, dass das Geländer zu machen sei, konnte sie sich der Verantwortung nicht entziehen.

Zaun erfüllte nicht Ansprüche an Absturzsicherung
Eine nach dem Prozessauftakt im Oktober hinzugezogene Bausachverständige führte nun aus, dass Bauzäune grundsätzlich nur dazu dienen, um zu signalisieren, dass man nicht weiter gehen dürfe. Wenn sie als Absturzsicherung aufgestellt werden, müssen sie mindestens zwei Meter vom Abgrund entfernt stehen. Die Konstruktion aus Zaunteilen, Seil und Blumentopf hätte „niemals die Anforderungen an eine Absturzsicherung erfüllt“.

Der Richter verurteilte den Ehemann zu zehn Monaten, seine Frau zu acht Monaten bedingter Haft. Er sah eine geringfügig größere Schuld beim Errichter des Zaunes. „Ich glaube Ihnen, dass Sie eine Absicherung gemacht haben“, meinte er zu den Angeklagten, aber diese sei eben nicht ordnungsgemäß gewesen. Die beiden Beschuldigten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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