Eine Zwölfjährige wird in Wien über Wochen hinweg von mehr als einem Dutzend Jugendlicher wie ein Objekt vom einen zum nächsten weitergereicht. Jene beiden Fälle, die bisher von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht wurden, endeten jeweils mit einem rechtskräftigen Freispruch. Offenbar eine Gesetzeslücke.
Wer den zweiten Prozess im furchtbaren Fall Anna (12) im Wiener Landl verfolgte, kann den seit Freitag rechtskräftigen Freispruch des 17-jährigen Syrers vom Vorwurf der Vergewaltigung vielleicht noch nachvollziehen – zumal die für eine Verurteilung erforderliche Gewaltausübung bei dem Oralverkehr in einem Parkhaus in Wien-Favoriten nicht nachweisbar war.
Was aber absolut nicht nachvollziehbar ist, ist, dass offenbar kein anderer Straftatbestand in der verstörenden Causa herangezogen werden kann. Das Kind war gerade einmal zwölf Jahre jung, als mehr als ein Dutzend Jugendlicher sich an ihm vergingen. Zu dem am Dienstag freigesprochenen 17-Jährigen hat es mehrfach „Nein“ gesagt, ehe er sie zur geschlechtlichen Handlung „überreden“ konnte.
Die Gerichtsgutachterin attestierte dem Mädchen eine „Ich-Schwäche“ – die von den weit älteren Burschen offenbar schamlos ausgenutzt wurde. Sie reichten ihr Opfer wie ein Objekt untereinander weiter. Gleichzeitig machten sie sich in zutiefst herabwürdigenden Chats über das Kind lustig. Bezeichnend dafür war beim Prozess jene Szene, als der Syrer Sascha Flatz, dem Anwalt des Mädchens, 100 Euro auf den Tisch geknallt hat – als „Wiedergutmachung“.
Die heimische Politik ist zu sehr mit sich selbst beschäftigt, hat sich in Bezug auf diese Gesetzeslücke noch nicht geäußert – im Gegensatz zum bayrischen Wirtschaftsminister. Der zum österreichischen Fall Anna schrieb: „Wir und die Justiz müssen alles tun, um Kinder vor solchen ,Zärtlichkeiten’ zu schützen.“
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