Sonderfall der Justiz

Grenzstreit um 27 Cent: Kanzlei lässt nicht locker

Burgenland
11.01.2025 06:00

Skurrile Blüten treibt jener juristische Sonderfall, der die Fußgängerzone und die Poller gegen zu viel Grenzverkehr in Schattendorf im Burgenland betrifft. Nach einer Reihe von Klagen aus Ungarn ist der Akt in Österreich jetzt beim Landesverwaltungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof.

Den Fall ins Rollen gebracht hatte die deutsch-österreichisch-ungarische Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal. Ihr Chef hatte sich im Juli 2023 geärgert, weil ihm bei einer Dienstfahrt der direkte, kürzere Weg über Schattendorf verwehrt geblieben war.

Ärger über Umweg
Aufgrund der von der Gemeinde installierten Poller musste er einen Umweg über Klingenbach in Kauf nehmen. Die Kanzlei klagte und forderte für die Mehrkosten ursprünglich 11,50 Euro ein. Das erschien der Justiz zu viel, die Streitsumme wurde auf 27 Cent gesenkt. Die Anwaltskanzlei bekam dennoch nicht Recht.

Wegen des laufenden Verfahrens ist die Sanierung der von Rowdys beschädigten Poller vorerst unterbrochen. (Bild: Reinhard Judt)
Wegen des laufenden Verfahrens ist die Sanierung der von Rowdys beschädigten Poller vorerst unterbrochen.

Österreich geklagt
Im vergangenen Herbst hatte NZP Nagy Legal die Republik Österreich wegen „überflüssiger“ Grenzkontrollen geklagt. Die ungarische Anwaltskanzlei hatte einen Verstoß gegen das Schengener Abkommen gewittert – diesmal wurden 19 Cent für einen Umweg aufgrund eines Staus an der Grenze eingefordert. Und wieder ging die Kanzlei leer aus.

Berufung abgewiesen
Nachdem das Landesgericht Eisenstadt und das Oberlandesgericht Wien die Vorgangsweise der Gemeinde bestätigt hatten, nahm sich NZP Nagy Legal die Fußgängerzone in Schattendorf, die zur Verkehrsberuhigung an der Grenze zu Ungarn eingerichtet worden war, auf dem Verwaltungsrechtsweg vor. Die Kanzlei hatte um eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Fußgängerzone bei der Gemeinde angesucht – und ist abgeblitzt. Die Berufung des ungarischen Anwalts wurde von höherer Stelle als unbegründet abgewiesen.

Den negativen Bescheid bekämpft die Anwaltskanzlei beim Landesverwaltungsgericht. „Die Verordnung der Gemeinde beruht auf dem Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, den die ungarischen Juristen als nicht befugt erachten“, heißt es.

„Alles hat seine Ordnung“
Wenig Chancen auf Erfolg sieht Schattendorfs Anwalt Johannes Zink: „Vor dem Hintergrund, dass alle Versuche, die Fußgängerzone zu verhindern, kläglich gescheitert sind, sehen wir weiteren Rechtsmitteln mit Gelassenheit entgegen.“

Das gilt ebenso für die vom Landesverwaltungsgericht veranlasste Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof, ob das Vorgehen der Gemeinde korrekt sei. Bürgermeister Thomas Hoffmann ist positiv gestimmt: „Wir brauchen kein Diktat aus Budapest. Unsere Gemeinde entscheidet selbst, was das Beste für die Bevölkerung ist – und das stets ordnungsgemäß.“

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