Nach Nacktprotest
Tunesien: 4 Monate Haft für Femen-Aktivistinnen
Die Chefin der feministischen Organisation, Inna Schewtschenko, bezeichnete den Urteilsspruch als "politische Entscheidung". "Wir sind nach diesem sehr harten Urteil sehr wütend", sagte sie. Die Femen-Mitglieder würden ihre Aktionen in Tunesien "ausweiten und vervielfachen", kündigte Schewtschenko telefonisch aus Paris an. Das Land sei "diktatorisch".
Auch der französische Anwalt der Aktivistinnen, Patrick Klugman, nannte den Urteilsspruch "extrem hart". Es handele sich um "einen schweren Angriff auf die freie Meinungsäußerung", sagte Klugman.
Merkel mahnte Grundrechte ein
Das Gerichtsverfahren gegen Witt und die Französinnen Margaret S. und Pauline H. war auch Thema beim Besuch des tunesischen Ministerpräsidenten Ali Larayedh in Berlin in der vergangenen Woche gewesen. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnte mit Blick auf den Prozess die Achtung der Grundrechte an. Bei ihrem Treffen mit Larayedh machte sie nach eigenem Bekunden "deutlich, dass wir auf einen fairen und vernünftigen Umgang in rechtsstaatlichen Verfahren hoffen".
Die Protestaktion der drei Frauen am 29. Mai richtete sich gegen die Inhaftierung der Femen-Aktivistin Amina Sboui. Die Tunesierin war am 19. Mai in Gewahrsam genommen worden, weil sie gegen eine Versammlung von Salafisten protestiert und auf eine Mauer nahe einem Friedhof in Kairouan das Wort Femen geschrieben hatte.
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