Über Jahre soll ein 59-jähriger Innviertler Ex-Amtsleiter minderjährige Mädchen in Online-Chats zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Außerdem soll er eine Chatpartnerin auf den Philippinen dafür bezahlt haben, ein 12-jähriges Mädchen vor laufender Kamera zu penetrieren. Dafür muss er für vier Jahre hinter Gitter.
Vor Gericht zeigt sich der 59-Jährige zu allen Anklagepunkten geständig und die Liste an Vorwürfen ist lang: X-mal soll er minderjährige Mädchen via SnapChat dazu aufgefordert haben, sich selbst zu befriedigen und ihm davon Bilder zu übermitteln. Während der Chats soll er sich ebenfalls selbst befriedigt und Bilder davon an die jungen Chatpartnerinnen geschickt haben.
35 Euro für sexuelle Handlungen
Auch zu Chatpartnern auf den Philippinen hatte der Innviertler Kontakt aufgenommen, forderte sie zumindest zweimal dazu auf, an jungen Mädchen (11, 12 Jahre alt) vor laufender Kamera sexuelle Handlungen vorzunehmen. 35 Euro sollen dafür geflossen sein. Der 59-Jährige war auf einschlägigen Chatportalen sehr aktiv. Doch auch dort können User für ungebührliches Verhalten gesperrt werden – 542 Mal wurde diese Sperre im aktuellen Fall verhängt.
Beamtenstatus „wackelt“
Für den Angeklagten geht es beim Prozess nicht nur um eine langjährige Haftstrafe – der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre – sondern auch um das finanzielle Auskommen. Momentan bekommt der frühere Beamte seine Bezüge weiterhin zu zwei Drittel ausbezahlt. „2000 Euro netto“, erklärt er dem Richter. Verliert er seinen Beamtenstatus – und davon ist bei einer Verurteilung auszugehen – ist auch die Beamtenpension dahin.
„Sexuelle Wünsche waren vorhanden“
Vor Gericht zeichnet sein Anwalt Andreas Mauhart das Bild eines „braven Mannes“, der bis 2019 – so lange reichen die Vorwürfe zurück – nie auffällig geworden wäre. Der alleinerziehende Vater eines minderjährigen Sohnes sei einsam gewesen, aber „sexuelle Wünsche waren vorhanden“. Zuerst hätte er Teenager kontaktiert, die Chatpartnerinnen seien aber immer jünger geworden. „Ich habe mich nicht um das Alter gekümmert“, räumt der Angeklagte vor dem Richter ein.
In seinem Schlussplädoyer geht der Staatsanwalt noch einmal auf die Anbahnung der Chatkontakte ein. „Die haben immer mit der Frage ,wie alt bist du‘ begonnen.“ Er sieht den Tatbestand der „besonderen Erniedrigung“ erfüllt – was den Strafrahmen auf eine Mindeststrafe von fünf Jahren erhöhen würde. Verteidiger Mauhart spricht davon, „dass man sich Sexualität nicht aussucht.“ Das letzte Wort hat der Beschuldigte selbst: „Es tut mir wahnsinnig leid.“
Nach den Schlussplädoyers zogen sich Richter und Geschworene für rund 1,5 Stunden zur Beratung zurück, gegen 13 Uhr fiel folgendes rechtskräftiges Urteil: Der Angeklagte muss für vier Jahre ins Gefängnis, verliert seinen Beamtenstatus. Ob er auch seine Beamtenpension verliert, muss ein Verwaltungsgericht entscheiden. Den Vorsatz der besonderen Erniedrigung sah das Gericht nicht gegeben, mildern wurde bei der Urteilsfindung das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit gewertet. Erschwerend hingegen der lange Tatzeitraum und die hohe Opferanzahl.
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