Prozess in OÖ

43-Jähriger wegen „weißen Weihnachten“ verurteilt

Oberösterreich
13.01.2025 17:00

Weiße Weihnachten wünschen sich viele Menschen. Ein 43-jähriger Österreicher, der sich am Montag am Landesgericht Wels verantworten musste, stellte sich darunter aber etwas anderes vor. Er wurde nach dem Verbotsgesetz angeklagt, weil er an Weihnachten 2023 auf seinem öffentlichen Facebook-Profil ein unmissverständliches Foto geteilt hatte.

Auf diesem hatte er neben Weihnachtsmannmütze und Bart ein T-Shirt mit SS-Totenkopf und dem Schriftzug „White Christmas“ getragen. Auch seine zahlreichen Tattoos – unter anderem ein Wotansknoten, eine White-Power-Faust, ein SS-Totenkopf, eine schwarze Sonne sowie diverse Runen – stellte der 43-Jährige öffentlich zur Schau. Zudem hatte der Angeklagte eine mit Reichsadler und Hakenkreuz „verzierte“ Geburtstagstorte stolz im Internet gepostet.

Schnelle Urteilsfindung
Die acht Geschworenen brauchten mit der Urteilsfindung nicht lange: Einstimmig entschieden sie sich für eine 15 Monate bedingte Haftstrafe, dazu eine Geldstrafe von 3060 Euro. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

17-Jähriger mit Sympathie für Osama bin Laden
Mit einem ebenso brisanten Fall ist am Dienstag das Welser Landesgericht beschäftigt. Ein 17-Jähriger muss sich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Er soll via dem Nachrichtendienst WhatsApp ein Video sowie ein Lichtbild – jeweils mit NS-Gedankengut – an mehrere Empfänger verschickt haben.

Doch die Staatsanwaltschaft wirft ihm auch das Verbrechen der terroristischen Vereinigung vor. Er soll diverse Bilder von Personen mit erhobenem Tauhid-Finger, terroristische Tötungsvideos und Sympathie-Äußerungen für Osama bin Laden geliket und verbreitet haben.

Eindeutiges Videomaterial
Beim Durchsuchen des Smartphones fanden die Ermittler auch noch eine Bilddatei, auf der eine eindeutig geschlechtliche Handlung eines jungen Mannes an einer unmündigen minderjährigen Person zu sehen ist. Dem 17-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung eine Haft von bis zu fünf Jahren.

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