10.000 Euro abgecasht: Ein 58-Jähriger wurde nun am Landesgericht St. Pölten wegen ungerechtfertigter Sozialleistungen zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.
Dass er es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nimmt, beweist ein 58-Jähriger am Montag am Landesgericht St. Pölten schnell. Denn gleich fünf Vorstrafen waren dem Angeklagten entfallen. Als Herr Rat ihm diese in Erinnerung ruft, versucht sich der Ganove mit angeblichen Freisprüchen herauszureden. Doch die Strafregisterauskunft kennt kein „Pardon“. So gehen Verurteilungen wegen ausstehender Alimente-Zahlungen, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung auf das Konto des gebürtigen Kosovaren.
Nun musste er sich wegen gewerbsmäßigen Betruges vor Gericht verantworten. Der erprobte Bezieher von Arbeitslosengeld hatte „vergessen“, seine Auslandsaufenthalte zu melden. In Summe soll er so rund 10.000 Euro an ungerechtfertigten Sozialleistungen wie Notstandshilfe und Krankengeld bezogen haben.
Auslandsaufenthalte nicht gemeldet
Bis zu 66 Tage am Stück weilte der 58-Jährige von Jänner 2023 bis Mai 2024 in seiner Heimat. „Meine Mutter war krank“, rechtfertigt er seine oftmalige Abwesenheit. Wochenlang hatte die Polizei versucht, den Angeklagten an der angegebenen Wohnadresse anzutreffen. Auch keinerlei persönliche Gegenstände oder Dokumente waren dort zu finden – somit eine Scheinadresse. „Wussten Sie, dass Sie im Ausland keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben?“, fragt der Richter. „Ja! Aber ich musste fahren. Jetzt ist es passiert. Was kann man machen?“, antwortet der Angeklagte.
Für seine Bereicherung am Sozialstaat kassierte der 58-Jährige nun 15 Monate teilbedingte Haft. Nach drei Monaten hinter Gittern könnte der Mann mit einer Fußfessel einer Arbeit nachgehen. „Das ist vielleicht eine Motivation, sich um einen Job zu bemühen“, gibt der Richter dem Verurteilten mit auf den Weg.
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