69 Anfragen des „alten“ Nationalrats der vergangenen Legislaturperiode blieben unbeantwortet. Laut einem Medienbericht betrifft das ausschließlich ÖVP-geführte Ressorts. Bei den Grünen war die Wahrscheinlichkeit für eine Antwort höher.
Was mit den teils unbeantworteten Anfragen passiert, ist bisher nicht klar. Die Parlamentsdirektion vertritt die Ansicht, dass „alte“ Anfragen abgearbeitet werden müssen, der Ministerratsdienst sieht das anders. Laut dem sogenannten „Diskontinuitätsprinzip“ verfallen Verhandlungsgegenstände aus der abgelaufenen Legislaturperiode wie etwa Gesetzesanträge mit der ersten Sitzung der neuen Periode. Der Umgang mit Anfragen ist aber nicht explizit geregelt.
„Schriftliche Anfragen sind bei einem Wechsel der Gesetzgebungsperioden zwar weiterhin zu beantworten, können aber vom neuen Nationalrat nicht mehr besprochen werden“, heißt es seitens des Parlaments.
Ministerratsdienst: „Sinnlos“
Für den Ministerratsdienst würde eine Anfragebeantwortung „ins Leere laufen“. Politische Kontrollrechte seien mit dem jeweils bestehenden Nationalrat verbunden. Wer Fragen an eine Ministerin oder einen Minister beantwortet haben wolle, müsse diese neu einbringen, lautet die Empfehlung. Manche Abgeordnete sind diesem Rat schon gefolgt – allerdings müssen sie nun länger auf eine Antwort warten. Die zweimonatige Frist läuft wieder neu.
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