Königin Sonja von Norwegen wird ein Herzschrittmacher eingesetzt, nachdem sie bei einem Skiausflug am Wochenende Vorhofflimmern bekam und ins Krankenhaus musste.
Der Eingriff findet einer Pressemitteilung des Königshauses zufolge am Donnerstag im Rikshospitalet in Oslo statt. Die Königin werde sich dafür am Mittwochabend in das Krankenhaus begeben und anschließend ein bis zwei Tage im Krankenhaus bleiben.
Über Nacht im Lillehammer-Klinik
Die 87-Jährige war am Wochenende vorübergehend ins Krankenhaus in der Stadt Lillehammer eingewiesen worden, weil sie auf einem Skiausflug plötzlich unter Vorhofflimmern gelitten hatte. Das Königshaus beruhigte am Samstag, dass die Frau von König Harald V. (87) den Umständen entsprechend in guter Verfassung sei. Bereits Sonntagfrüh konnte Königin Sonja wieder mit normalem Herzrhythmus entlassen werden.
Häufigste Form einer Herzrhythmusstörung
Vorhofflimmern ist die häufigste Form einer Herzrhythmusstörung. Dabei schlägt das Herz meist zu schnell und unregelmäßig. Bleibt es unbehandelt, kann es beispielsweise zu Schlaganfällen führen.
Nicht zu verwechseln ist Vorhofflimmern mit Herzrhythmusstörungen in den Herzkammern. Diese sind oft schwerwiegender.
Auch König Harald hat bereits einen Herzschrittmacher. Er war im vergangenen Jahr während einer Urlaubsreise in Malaysia an einer Infektion erkrankt und wurde dort ins Krankenhaus gebracht. Nach dem Rückflug in die Heimat wurde ihm ein permanenter Herzschrittmacher eingesetzt.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.