Swift-Terrorpläne

Verdächtiger Beran A. laut Gutachten schuldfähig

Gericht
14.01.2025 13:47

Bereits im Dezember berichtete die „Krone“ über neue Erkenntnisse zum „Swift-Attentäter“. Am Dienstag bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien die Schuldfähigkeit des Hautptverdächtigen Beran A. Ein psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass bei dem 19-Jährigen zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben war. 

Der Hauptverdächtige im Zusammenhang mit einem mutmaßlich vereitelten Terror-Anschlag auf ein am 9. August 2024 geplantes Konzert von Taylor Swift im Wiener Ernst-Happel-Stadion ist schuldfähig. Er wäre im Fall einer Anklageerhebung damit nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zu beurteilen. Auch gegen einen Bekannten des 19-Jährigen besteht bereits eine rechtskräftige Anklage.

Beran A. seit 6 Monaten in U-Haft
„Der Sachverständige hat keine Hinweise gefunden, dass bei dem Beschuldigten Schuldausschließungsgründe vorliegen“, bestätigte die Sprecherin der Anklagebehörde Nina Bussek am Dienstagmittag. Der 19-Jährige, gegen den wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt wird, sitzt seit einem halben Jahr wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.

Der junge Niederösterreicher steht unter dem dringenden Verdacht, auf eines der Taylor-Swift-Konzerte in Wien einen verheerenden Anschlag geplant zu haben. (Bild: APA/AFP/SUZANNE CORDEIRO)
Der junge Niederösterreicher steht unter dem dringenden Verdacht, auf eines der Taylor-Swift-Konzerte in Wien einen verheerenden Anschlag geplant zu haben.

Bereits Prozess-Termin für Bekannten des Hauptverdächtigen
Gegen einen Bekannten des 19-Jährigen, der im Zuge der Festnahme des Hauptverdächtigen und eines 17-jährigen mutmaßlichen Komplizen in den Fokus der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) geriet, liegt bereits eine rechtskräftige Anklage vor. Diese wurde bereits beim Landesgericht Wien eingebracht, wie Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral bestätigte.

Der mittlerweile ebenfalls 19 Jahre alte Iraker war der Anklage zufolge zwar nicht in die dem Duo unterstellten Anschlagspläne eingebunden. Er soll sich bei ihm aber ebenfalls um einen glühenden Anhänger der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) handeln. Ihm wird vorgeworfen, zumindest seit August 2023 auf sozialen Medien einschlägige Propaganda betrieben und versucht zu haben, neue Mitglieder für den IS anzuwerben, indem er via WhatsApp, TikTok und Telegram den IS verherrlichende Bilder und Videos verbreitete.

Er verfasste außerdem Chat-Nachrichten, in denen er aus seiner Gesinnung keinen Hehl machte. Laut Anklage huldigte er dem IS, indem er beispielsweise behauptete, die Terror-Miliz habe „wesentlich mehr gute als schlechte Taten begangen.“ Der 19-Jährige soll weiters Anfang August 2024 einen Treueschwur auf einen IS-Anführer abgelegt haben, der mit einem vorgefertigten Nasheed (eine Art Sprechgesang, Anm.) untermalt war und über einen Messenger-Dienst verbreitet wurde.

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Mein Klient war verwirrt, er lebte in einer absurden Parallelwelt. Aber er wäre niemals dazu fähig gewesen, einen Anschlag durchzuführen.

(Bild: Heinz Stephan Tesarek)

Werner Tomanek, der Anwalt des 19-Jährigen

Wie Zonsics-Kral mitteilte, wird sich der Iraker, der sich ebenfalls seit sechs Monaten in U-Haft befindet, am 10. Februar vor einem Schöffensenat im Grauen Haus verantworten müssen. Die Verhandlung ist für knapp zwei Stunden anberaumt. Zeugen sind keine geladen, was auf eine geständige Verantwortung des Angeklagten hindeutet.

Ermittlungen zu Swift-Anschlagsplänen noch im Laufen
Indes sind die Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten im Swift-Verfahren noch nicht abgeschlossen. Zuletzt hatten neue Handy- und Chat-Auswertungen den Hauptbeschuldigten massiv belastet. Außerdem legte das Bundeskriminalamt einen Bericht vor, demzufolge der 19-Jährige aus Ternitz (Bezirk Wiener Neustadt) zu Hause aus Alltagschemikalien – schwefeliger Säure mit einer Konzentration von 4,1 bis 4,5 Prozent, einem acetonhaltigen Nagellackentferner und zwölfprozentigem Wasserstoffperoxid – explosives Triacetontriperoxid (TATP) hergestellt hatte. „Die Mengen waren aber gering, scheinen jedoch ausreichend zur Herstellung einer Sprengkapsel“, ist dem Bericht zu entnehmen.

Beran A. beim Ablegen des IS-Treueschwurs. Das Video von seinem schrecklichen Bekenntnis liegt den Fahndern vor. (Bild: zVg, Krone KREATIV)
Beran A. beim Ablegen des IS-Treueschwurs. Das Video von seinem schrecklichen Bekenntnis liegt den Fahndern vor.

Der 19-Jährige steht im Verdacht, im Namen des IS einen Selbstmordanschlag auf das zweite von insgesamt drei in Wien vorgesehenen Taylor Swift-Konzerten im Sinn gehabt zu haben. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass er möglichst viele vor dem Stadion versammelte „Swifties“, wie die Fans der Sängerin genannt werden, entweder mit einem selbst gebastelten Sprengsatz oder bereits in seinem Besitz befindlichen Hieb- und Stichwaffen töten wollte.

Bei einer Hausdurchsuchung des am 7. August festgenommenen 19-Jährigen wurden neben in jedem Baumarkt erhältlichen Chemikalien und der TATP-haltigen Flüssigkeit elektronische Zündvorrichtungen, ein Zwölf-Kanal-Sender, eine Zündkapsel, ein 60 Zentimeter langes Metallrohr, ein 30 Zentimeter langes Kampfmesser, eine 46 Zentimeter lange Machete und ein Butterfly-Messer sichergestellt.

Seither wird von der Staatsanwaltschaft Wien gegen den 19-Jährigen wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Vergehen gegen das Waffengesetz ermittelt. Ein um zwei Jahre jüngerer Freund gilt als möglicher Komplize. Die beiden bestreiten, einen Terroranschlag im Sinn gehabt zu haben.

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