Prozess in Feldkirch

Gewalttäter verdrosch Ehefrau und deren Ex-Freund

Vorarlberg
14.01.2025 18:55

Freilich sei das, was er getan habe, nicht in Ordnung gewesen. „Aber als der Typ bei mir zu Hause auf der Couch saß, brannten mir die Sicherungen durch“, erzählt der reumütige Gewalttäter bei der Verhandlung am Dienstag am Landesgericht in Feldkirch.

Der Mann hat bereits sieben einschlägige Einträge im Strafregister. Wie sich das Leben hinter Gefängnismauern anfühlt, weiß er dadurch. Aus den Verurteilungen gelernt hat er bislang offenbar nichts. Seit zwei Monaten sitzt der 33-jährige Vater eines siebenjährigen Sohnes nämlich schon wieder hinter schwedischen Gardinen. Im aktuellen Fall muss er sich wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Die Opfer, seine 30-jährige Ehefrau und ihr Bekannter. „Wir hatten eine Ehekrise und beschlossen, eine Auszeit zu nehmen. Meine Frau blieb in der Wohnung, ich zog aus.“

Am 22. November vergangenen Jahres eskaliert die Sache: Es ist fünf Uhr früh, als der Angeklagte betrunken und unter Drogen stehend in der gemeinsamen Wohnung in Mäder auftaucht. Der Grund: „Ich wollte ihr ein Versöhnungsgeschenk bringen“, behauptet der Kroate. Als er deren Ex-Freund grinsend auf der Couch sitzen sieht, brennen dem Ehemann die Sicherungen durch. Erst vermöbelt er den ungebetenen Gast, dann versetzt er seiner Ehefrau mehrere Faustschläge ins Gesicht.

Briefe aus der U-Haft
Blutende Wunden, Kieferprellungen und zahlreiche Hämatome werden später bei den Opfern diagnostiziert. Über den Angeklagten wird daraufhin ein Näherungsverbot verhängt. Aus der Untersuchungshaft schreibt er seiner Frau dennoch Briefe. Doch die 29-Jährige will nichts mehr von ihrem Gatten wissen. „Mein Mandant konnte weder Weihnachten noch Silvester mit der Familie und vor allem seinem Sohn verbringen“, so die Verteidigung, die um eine letzte Chance für den 29-Jährigen bittet.

Richterin Lisa-Sophia Huter redete dem Angeklagten ins Gewissen. (Bild: Chantal Dorn)
Richterin Lisa-Sophia Huter redete dem Angeklagten ins Gewissen.

Richterin Lisa-Sophia Huter bleibt jedoch hart. Sie verhängt 20 Monate Haft. Zudem ergeht der Widerruf einer Bewährungsstrafe von 5 Monaten. Den Opfern spricht sie insgesamt ein Teilschmerzengeld in Höhe von 3318 Euro zu. Mahnende Worte an den Verurteilten gab es obendrauf: „Sie werden ihr Leben ändern müssen. Ich nehme nicht an, dass Sie ihrem Sohn irgendwann erzählen möchten, dass Sie ihr halbes Leben im Gefängnis verbracht haben.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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