In Wien startete am Dienstag der erste Prozess um die Höhe des Pflichtteils vom Erbe für Niki Laudas Witwe Birgit. Das Gericht soll feststellen, wie hoch dieser aus Verlassenschaft und Stiftungsvermögen genau ist. In der Verhandlung, in der die „Krone“ dabei ist, wird rasch klar: Es wird mit allen Mitteln versucht, die Auszahlung an die 45-Jährige hinauszuzögern.
Aufmagaziniert mit riesigen schwarzen Aktenkoffern und schweren Büchern, nehmen am Dienstag fünf Anwälte im kleinen Saal 7 im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen auf der Beklagtenseite Platz. Sie vertreten Mathias und Lukas Lauda, die Privatstiftung Lauda und deren Tochtergesellschaft.
Den fünf Herren gegenüber sitzt Christoph Kerres, der Anwalt von Birgit Lauda. Vor ihm liegt eine dünne grüne Mappe und ein Notebook. Es geht ums Eingemachte. Oder besser gesagt um Millionen.
Die Witwe des Formel-1-Stars hat in einem fünf Jahre langen Rechtsstreit im Sommer 2024 vom Obersten Gerichtshof Recht bekommen – die 45-Jährige ist dem Grunde nach pflichtteilsberechtigt und insbesondere nicht erbunwürdig.
Stiftung mit Forderung im Verlassenschaftsverfahren
Jetzt wurde die nächste Runde eröffnet. Das Gericht soll feststellen, wie hoch der Pflichtteil aus Verlassenschaft und Stiftungsvermögen genau ist. Dazu laufen zwei Verfahren: eines gegen die Privatstiftung Lauda, wo „Niki Nazionale“ den überwiegenden Teil seines Vermögens gebunkert hat. Und eines gegen dessen Verlassenschaft – um die sich die Verhandlung am Dienstag drehte.
Für die Bemessung des Pflichtteilsanspruchs gilt das Vermögen zum Todeszeitpunkt. Nur Schulden, die vor dem Tod auf dem Vermögen lasteten, sind heranzuziehen.
Rechtsanwalt Christoph Kerres vertritt die Witwe.
Bild: zVg
Rasch wird klar: Es wird mit allen Mitteln versucht, die Auszahlung des Pflichtteils an Birgit Lauda hinauszuzögern und zu boykottieren. So meldete die Stiftungstochter hohe finanzielle Forderungen im Verlassenschaftsverfahren an, die offenbar die Nutzung einer Jacht betreffen. Demnach sei Niki privat verschuldet gewesen, zumal er der Stiftung einen zweistelligen Millionenbetrag schuldig gewesen sei.
Der Gesetzgeber gibt Nachkommen und dem Ehepartner die Möglichkeit, auf jeden Fall etwas aus den Aktiva der Verlassenschaft zu erhalten, auch wenn der Verstorbene zu Lebzeiten testamentarisch jemand anderen eingesetzt hat. Der Pflichtteilsanspruch beträgt immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
„Für die Bemessung des Pflichtteilsanspruchs gilt das Vermögen zum Todeszeitpunkt. Nur Schulden, die vor dem Tod auf dem Vermögen lasteten, sind heranzuziehen“, sagt Kerres. – „Die Forderungen haben bereits zum Todeszeitpunkt bestanden“, erwidern die Gegner.
Der Richter muss jetzt entscheiden, ob er die behauptete Überschuldung Laudas anerkennt. Skurril, zumal seine Stiftung angeblich einen dreistelligen Millionen-Betrag hält.
Zwillinge haben ihren Pflichtteil erhalten
Eine Einigung im Streit gab es jedoch: Wenigstens die Zwillinge Max und Mia (15) haben ihren Pflichtteil mittlerweile erhalten.
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