Unfalllenker (26):

„Würde alles tun, um Jeanette zurückzuholen“

Salzburg
14.01.2025 17:35

Die Unfalltragödie um Jeanette hat viele im Land betroffen gemacht. Mehr als eineinhalb Jahre danach musste einer der zwei Unfalllenker ins Salzburger Landesgericht: Obwohl er die Vorwürfe bestritt, zeigte der 26-Jährige auch eine reuige Seite: „Wenn ich die Chance hätte, Jeanette zurückzuholen, würde ich alles tun.“ Das Gericht verurteilte ihn zu teilbedingter Haft.

Jeanette war für viele in ihrem Umfeld ein Herzensmensch. Das merkt man an den vielen Prozessbesuchern, den vielen trauernden Angehörigen, die sich am Dienstag im Verhandlungssaal 401 des Salzburger Landesgerichtes einfanden.  Vor mehr als eineinhalb Jahren, in der Nacht auf den 17. Juni 2023, verlor die Kellnerin (19) ihr junges Leben. Sie wurde auf der Mattseer Landesstraße (L101) von einem Auto angefahren und von einem zweiten überrollt.

„Unfall wäre vermeidbar gewesen“
Aber nur der Lenker (26) des ersten Pkws, ein BMW X3, saß vor der Richterin: wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung und Imstichlassen einer Verletzten. Der zweite Lenker ist bis heute unbekannt. „Es war tragisch, weil der Unfall vermeidbar war“, betonte Staatsanwalt Florian Weinkamer. In jener Nacht feierten etliche bei einem Fest nahe der Mattseer Landesstraße. Betrunken wollte die 19-Jährige gegen 1 Uhr nachts in der klaren Neumond-Nacht nach Hause.

Die „Krone“-Grafik zeigt, wie der Unfall passiert ist. (Bild: Honorar)
Die „Krone“-Grafik zeigt, wie der Unfall passiert ist.

Dabei passierte es: Der BMW-Lenker erfasste sie mit dem Seitenspiegel – mit 70 bis 80 km/h. „Statt zu helfen, fuhr er einfach weiter“, so der Staatsanwalt.    Am nächsten Tag stellte sich der 26-Jährige der Polizei: „Ich habe Jeanette nicht gesehen, sonst wäre ich stehen geblieben. Wenn ich die Chance hätte, sie zurückzuholen, würde ich alles tun.“

Verteidiger: Opfer sei auch „selbst schuld“
Er selbst meinte, nur einen „Klacks“ gehört zu haben. Was die Richterin wunderte: „Die Beschädigungen sind nicht mit einem Klacks vereinbar.“ Den Schaden an seinem „Lieblingsauto“ habe er sogar erst am nächsten Tag überprüft.  „Wenn er die Person nicht erkannt hat, liegt kein Vorsatz vor“, befand Verteidiger Carl Handlechner. Und der Advokat meinte sogar, dass das Opfer „selbst schuld“ sei, da sie betrunken und „StVO-widrig“ dort gegangen war.

Eine andere Autofahrerin schilderte im Zeugenstand, wie sie noch vor dem 26-Jährigen die junge Frau am Asphalt erkannte, zurückfuhr, Warnblinker und Fernlicht einschaltete, und dann die Polizei rief. Während des Gesprächs passierte es in Sekundenschnelle: „Es hat sie richtig in die Luft geschleudert.“ 

Letztlich gestand der 26-Jährige doch den Vorwurf der fahrlässigen Tötung ein. Das nicht rechtskräftige Urteil: zwölf Monate teilbedingte Haft, vier davon soll der 26-Jährige absitzen. Beide Seiten meldeten Rechtsmittel an.

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