Einfach zurückgelassen

Leichengestank aus Wiener Wohnung: Katze verendete

Eine 43-Jährige zog im vergangenen Juli vorübergehend aus ihrer völlig vermüllten Wohnung aus. Ihren Vierbeiner ließ sie aber einfach zurück. „Das Tier ist auf grausamste Art und Weise verendet“, klagt die Staatsanwältin an. Bei der Frau fließen bis zum Urteilsspruch die Tränen: drei Monate bedingte Haft.

„Das will man sich gar nicht vorstellen. Die wartete da tagelang bei der Tür, dass jemand kommt“, zeigt sich Richter Andreas Böhm schockiert. Mitte vergangenen Juli wurde die Polizei zu einer Wohnung in Wien-Liesing beordert. Der Einsatzgrund: „Leichengeruch“.

Tote Katze bei Eingangstür gefunden
Den Beamten bot sich nach Öffnen der leeren Wohnstätte durch die Feuerwehr ein schockierendes Bild – Müllberge über Müllberge. Und daneben, hinter der Eingangstüre, eine tote Katze. „Wir haben außer Abfall nichts gefunden, wovon sie sich ernähren hätte können“, erinnert sich ein Beamter im Wiener Landl. Das Tier war qualvoll, ohne Futter und Wasser, verendet.

„War so eine Überwindung, in die Wohnung zu gehen“
Denn die Besitzerin ließ die Katze nach einem vorübergehenden Auszug einfach in der Messiwohnung zurück. „Am Anfang habe ich sie eh noch gefüttert, aber das war immer so eine Überwindung, dorthin zu gehen“, weint die 43-Jährige auf der Anklagebank. Sie spricht von psychischen Problemen, die es ihr unmöglich gemacht hätten, sich um den Vierbeiner zu kümmern – konkretisieren möchte sie das aber nicht.

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Das Tier ist auf grausamste Art und Weise verendet.

Die Staatsanwältin im Wiener Landl

Als es im Prozess wegen Tierquälerei um die Bilder ihrer Wohnung geht, schluchzt sie nur mit erstickter Stimme: „Ich will das nicht sehen.“ Und senkt den Kopf. Auch um den 16-jährigen Sohn könne sich die Wienerin nicht vernünftig kümmern. Er wohnt nun bei ihrer Freundin.

Der Zustand der Arbeitslosen schlägt sich auch mildernd beim Urteil nieder. Sie fasst nicht rechtskräftig drei Monate bedingte Haft aus. „Damit die Strafe, wenn Sie Ihr Leben wieder in den Griff bekommen, nicht im Leumundszeugnis aufscheint“, begründet Richter Böhm.

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