Die Maulschlaufe war oft ein praktisches Vehikel, das man aus der Hosentasche zaubern kann, wenn die Situation rasch nach einem Beißkorb für den vierbeinigen Liebling verlangt. Seit Jahresanfang ist diese Halterung nun verboten, für Tierärzte gilt eine Ausnahmeregelung.
Den meisten Verwendern war gar nicht klar, welche Qualen ihr geliebter Vierbeiner durchleben musste. Im Gegenteil: Meist wurde die weiche Schlaufe fälschlicherweise für angenehmer als ein formstabiler Maulkorb aus Kunststoff, Metall oder Leder gehalten.
Doch bei unsachgemäßem Gebrauch sind die Maulschlaufen als tierschutzwidrig einzuordnen: Werden sie als Maulkorb-Ersatz eingesetzt, ist ein Hecheln für die Hunde aufgrund der fest um den Fang gebundenen Nylonschlaufe unmöglich. Dieses ist für den Luftaustausch und die Kühlung der inneren Körpertemperatur jedoch unbedingt notwendig. Auch sogenannte „Haltis“ (Kopfhalfter zum Führen von Hunden) sind von dem Verbot betroffen.
Ab 01.01.2025 verboten
„Das Verbot der Verwendung von Maulschlaufen für Privatpersonen ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und unser Engagement“, zeigt sich Eva Persy von der Wiener Tierschutzombudstelle erfreut. Sie fordert diese Maßnahme bereits seit zwei Jahren.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Gleichzeitig mit der Verwendung wurden auch der Erwerb und der Besitz dieser „Vorrichtungen“ verboten. Erfolgt eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz, drohen Strafen von bis zu 7.500 Euro.
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