Betrugsversuch

Rentner hackte sich Daumen umsonst ab

Vorarlberg
15.01.2025 14:30

Am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) ist ein Pensionist verurteilt worden. Er hatte sich absichtlich den Daumen abgehackt, um eine hohe Versicherungssumme zu kassieren. 

Zwölf Monate Haft auf Bewährung und eine unbedingte Geldstrafe von 21.600 Euro verhängte die Vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Verena Wackerle, gegen den bislang Unbescholtenen. Dieser hatte durch einen inszenierten Unfall versucht, seine Versicherung um 320.000 Euro zu prellen.

Nicht schlecht staunte damals sein Versicherungsmakler, als er vom Angeklagten im August 2022 kontaktiert wurde und der ihm erzählte, er habe sich beim Versuch, an der Frutz Holz zu spalten, mit der Axt den linken Daumen versehentlich abgehackt. Nachdem der Verunfallte bei der Befragung immer wieder seine Version zum Unfallhergang geändert hatte, hegte der Makler Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes.

Höhere Versicherung abgeschlossen
Zumal der Pensionist erst drei Monate vor dem Unfall eine höhere Versicherung abgeschlossen hatte, bei der diese, sollte der Versicherungsnehmer durch einen Unfall etwa seinen Daumen verlieren, 320.000 Euro ausbezahlen würde.

Zwei Gutachten wurden daraufhin eingeholt. Mit dem Ergebnis, dass der Sachverständige der Versicherung aufgrund des „viel zu glatten Schnittes“ zu 95 Prozent von einer Selbstverstümmelung ausging. Auch der Gerichtssachverständige erklärte, es hätte ein Widerlager gebraucht, um den Daumen so abzutrennen. Kurzum, die Versicherung zahlte keinen Cent. Allerdings war sich der Schöffensenat über die Schuld des Angeklagten einig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Richterin Verena Wackerle abschließend zum Verurteilten: „Sie haben, außer keinen Daumen mehr, von der Sache nichts.“

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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