Grundverkehrskommission nimmt Verfahren wieder auf und schaut sich Erwerb des Hinterlehen Guts noch einmal genau an. Da kam es in der Vergangenheit zu vielen Ungereimtheiten. Nicht gemeldete Einnahmen könnten dem Besitzer zum Verhängnis werden.
Knalleffekt in Saalfelden! Ob der Kauf des Hinterlehen Guts rechtens war, wird jetzt erneut überprüft, das Grundverkehrsverfahren wieder aufgenommen. Es könnte damit zu einer Rückabwicklung des Kaufes kommen. „Das ist ein wichtiger Etappensieg, um Bauernland von Investoren- zurück in Bauernhand zu bringen“, sagt Simon Heilig-Hofbauer (Grüne). Denn im Saalfeldener Fall gibt es zahlreiche Ungereimtheiten, ob der Käufer tatsächlich Landwirt ist.
Ein Schweinemastbetrieb aus der ehemaligen DDR sollte den Nachweis bringen. Daran gab es erheblichen Zweifel. Jetzt dürften die Einkommensnachweise des Käufers zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen. Denn ein erheblicher Teil muss aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten stammen. Ob sämtliche Einkommen des Käufers auch offen gelegt wurden, ist aber fraglich. „Ich spare nicht mit Kritik, wenn Behörden schlampig oder gar gesetzwidrig arbeiten. In diesem Fall hat die Grundverkehrsbehörde aber ernstes Interesse daran gezeigt, den zahlreichen Ungereimtheiten nachzugehen, das verdient Lob und Anerkennung“, so Heilig-Hofbauer.
Die Grundsatzfrage, ob es überhaupt noch ein Bauernhof ist, muss nach mehreren Maßnahmen des neuen Besitzers ebenso hinterfragt werden. Unter anderem wurden viele Obstbäume gefällt, obwohl eine Schnapsbrennerei entstehen soll. Jetzt tauchten Fotos einer ehemaligen Garage auf, die nicht mehr nach einer solchen aussieht. Genehmigungen für einen Umbau hat es aber nicht gegeben.
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