Vier Jahre Haft

Ehefrau vergewaltigt: „Hast Pflicht zu erfüllen“

Vorarlberg
15.01.2025 18:10

Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Mittwoch ein 44-jähriger Rumäne wegen Vergewaltigung, schwerer Nötigung und Körperverletzung verantworten. Er soll seine Ex-Frau jahrelang misshandelt haben. Der Angeklagte bekannte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig.

Bestätigen sich die von Seiten der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe gegen den Angeklagten, war dessen Frau Opfer eines jahrelangen Martyriums. Bereits vor der 17 Jahre dauernden Ehe soll der Beschuldigte die Frau, mit der er zwei Kinder hat, immer wieder geschlagen haben. Als sie 2019 zum dritten Mal schwanger wird, nötigt er sie zur Abtreibung.

Droht Frau mit Schlägen in den Bauch
Andernfalls werde er ihr so lange in den Bauch schlagen, bis das Kind behindert auf die Welt komme. Außerdem drohte er ihr, die beiden anderen Kinder nach Rumänien zu entführen. Worauf die Frau dem Schwangerschaftsabbruch zustimmt. Weil ihr die Lebenssituation zu schaffen macht, begibt sie sich in Psychotherapie.

Vier Jahre später lässt sich das Paar scheiden. Der Mann zieht mit einer neuen Lebensgefährtin nach Deutschland. Doch damit ist die Qual der Ex-Gattin noch nicht zu Ende. So droht er seiner Ex mit Kindesentführung, sollte sie sich weigern, zu ihm zurückzukommen.

Einmal zerrt er sie in den Keller und vergewaltigt sie. Seine Ansage: „Du hast deine Pflicht als Ehefrau zu erfüllen, wie früher!“ Sollte sie jemandem von dem Vorfall erzählen, werde es noch schlimmer für sie.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe
In seiner Einvernahme bestreitet der Angeklagte sämtliche Vorwürfe. Die Beziehung sei harmonisch gewesen. Dass sie aufgrund von Überforderung durch die Kinder in psychiatrischer Behandlung gewesen sei, habe er gewusst. Er selbst habe seine Frau jedoch weder unterdrückt noch ihr jemals körperliche Gewalt angetan.

Anderes weiß der behandelnde Psychotherapeut im Zeugenstand zu berichten. Die Frau sei im August 2020 wegen Depressionen und Suizidgedanken zu ihm in die Praxis gekommen. Dabei habe die Patientin sehr wohl über Gewalt in ihrer Ehe geredet und darüber, vom Angeklagten damals zur Abtreibung gezwungen worden zu sein. Nachdem ihr Mann sie statt mit der Faust nur mit der Hand schlagen würde, sei das nicht schlimm, habe die Patientin einmal während der Therapiesitzung gesagt. Für sie sei diese Form der Gewalt „fast eine Selbstverständlichkeit“ gewesen, so der Therapeut.

Vier Jahre Haft für Beschuldigten
Jener Arzt, der seinerzeit den Schwangerschaftsabbruch bei der Frau durchgeführt hatte, sagt im Zeugenstand aus, die Patientin habe ihm berichtet, dass ihr Mann sehr gewalttätig gewesen sei, sich das aber gebessert habe. Auf die Abtreibung habe sie jedoch beharrt, weil sie keinen Stress wollte. Das Gericht hält am Ende die Aussagen von Opfer und Zeugen für glaubwürdig. Das nicht rechtskräftige Urteil: Vier Jahre Haft und 7000 Euro Teilschmerzensgeld für das Opfer. 

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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