Angeklagter mietete sich in Hotels ein und versuchte mit Falschgeld zu zahlen. Am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg wurde der einschlägig Vorbestrafte am Donnerstag zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Der 32-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
Betrug ist seine Masche. Vier einschlägige Vorstrafen zeugen davon. Am Donnerstag kassierte der Kroate Verurteilung Nummer fünf. Wegen Betrugs, Weitergabe von Falschgeld und der Straftat, mit einer fremden Bankomatkarte Geld abgehoben zu haben, sprach Richter Theo Rümmele den 32-jährigen Kriminellen schuldig. Von den verhängten neun Monaten Haft wurden allerdings sechs zur Bewährung ausgesetzt.
Zechpreller sucht das Weite
Außerdem muss der Zechpreller den beiden Hotels in Vorarlberg und Tirol die noch offenen Übernachtungen in einer Gesamthöhe von 1246 Euro bezahlen. Die Taten begangen hatte der 32-Jährige in der Schweiz wohnhafte Kroate im Zeitraum Mai bis Juli letzten Jahres. Die Kriminaltour startete mit der Einreise des Kroaten nach Österreich. Im Gepäck: Falschgeld. Genauer gesagt, 12.000 Franken und 300 US-Dollar in großen Scheinen.
Zuerst bucht sich der Arbeitslose für zwei Nächte in einem Hotel in Vorarlberg ein. Als er am Abreisetag dem Wirt die Rechnung mit einem 1000-Franken-Schein zahlen will, lehnt der allerdings ab und schickt ihn zum Wechseln auf die Bank. Worauf der Angeklagte verspricht, gleich wiederzukommen, in Wahrheit jedoch das Weite sucht. Dieselbe Nummer zieht der Kroate dann auch in einem Hotel in Tirol ab.
Offensichtlich Spielgeld?
Auch dort bleibt er die Zeche schuldig. Den Vorwurf, er habe versucht, mit Falschgeld zu bezahlen, weist der 32-Jährige im Prozess zurück. „Ich habe auf der Bank 30.000 Franken. Wieso sollte ich mit Blüten zahlen?“ Auf Nachfrage des Richters, weshalb die Polizei bei seiner Verhaftung so viel Falschgeld sicherstellen konnte, antwortet der Kriminelle: „Ich nehme das zum Pokerspielen.“ Außerdem sei das für jeden ersichtlich gewesen, dass es sich dabei um Spielgeld gehandelt habe.
In einem erstellten Gutachten der Nationalbank kommt diese zwar auch zum Schluss, dass es sich bei den Scheinen um Totalfälschungen handelte, diese jedoch für den Laien nicht eindeutig erkennbar gewesen seien. Schuldig bekennt sich der Kroate hingegen zum Vorwurf, mit einer fremden Bankomatkarte 1200 Euro abgehoben und die Karte anschließend weggeworfen zu haben. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird der Betrüger an die Schweiz ausgeliefert. Denn auch dort ist ein Verfahren gegen ihn anhängig.
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