Die fehlende Kennzeichnung bei als Wahlwerbung verteilten Lebensmitteln brachte ÖVP-Ortschef Alfred Riedl in Grafenwörth in Niederösterreich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Bürgerliste sieht dadurch nämlich die Gesundheit der Bewohner gefährdet.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Das muss jetzt auch die ÖVP in Grafenwörth im Bezirk Tulln feststellen. Denn sie hat an die Haushalte keine Kugelschreiber oder andere mehr oder weniger nützliche Utensilien verteilt, sondern Genießbares. Wein, Prosecco, Schokolade und Speck waren unter anderem in der Geschenkbox. Doch nun sieht sich Bürgermeister Alfred Riedl, der 2021 aufgrund umstrittener Grundstücksverkäufe in die Schlagzeilen geraten und danach als Gemeindebundchef zurückgetreten war, mit einer Anzeige konfrontiert.
„Grobe Fahrlässigkeit“
Denn die Lebensmittel waren weder nach geltenden Vorschriften gekennzeichnet noch ordnungsgemäß verpackt. Das behauptet zumindest Bürgerlisten-Mandatar Helmut Ferrari. Er sieht durch die „grobe Fahrlässigkeit“ die Sicherheit der Bürger gefährdet. Konkret geht es ihm vor allem um den lediglich in Papier gewickelten Speck.
„Haben uns erkundigt“
Riedl betonte auf „Krone“-Anfrage, dass die Box eine Aktion der gesamten Partei gewesen sei. Er sei aber nicht ÖVP-Obmann und daher nicht der richtige Adressat der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die er ansonsten nicht näher kommentieren möchte. Viel mehr ins Detail ging auch Gemeindeparteiobfrau Gertrude Enzinger nicht. „Wir haben uns erkundigt, ob alles den Richtlinien entspricht. Außer dem Speck, der von einem regionalen Fleischhauer stammt, war auch alles gekennzeichnet.“
Bis zu 35.000 Euro Strafe
Die zuständige Abteilung im Land bestätigt, dass auch Wahlwerbegeschenke den lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsbestimmungen unterliegen. Bei Verstößen handelt es sich um ein verwaltungsstrafrechtliches Delikt. Die – theoretische – Höchststrafe liegt bei 35.000 Euro. Über die Höhe entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde.
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