Eine unbedingte Geldstrafe und eine bedingte Haft von vier Monaten fasste am Donnerstag ein Tierquäler am Linzer Landesgericht aus. Der Beschäftigungslose (46) soll drei jeweils fünf Monate alte Welpen in einem Walstück ausgesetzt und sich ihrem Schicksal überlassen haben.
Wegen Tierquälerei musste sich ein 46-jähriger Beschäftigungsloser am Donnerstag vor dem Linzer Landesgericht verantworten. Laut der Anklage soll der Mann am 13. Juli des vergangenen Jahres in St. Oswald bei Freistadt drei jeweils fünf Monate alte Hundewelpen in einem Wald ausgesetzt haben. Und das, obwohl er genau gewusst haben soll, dass die Jungtiere keine Überlebenschance in der Freiheit gehabt hatten.
Retter suchten nach den Hunden
Einer der Hunde konnte von Tierrettern noch am selben Tag eingefangen werden, die anderen beiden Mischlinge ergriffen verängstigt die Flucht. Sie streunten ohne Futter und mutterseelenallein durch die Wälder. Zwei Tage und zwei Nächte suchten die Retter nach den nicht gechipten Geschwistern.
Ein Urteil war am Donnerstagnachmittag schnell gefällt, war der Prozess nur für eine Stunde anberaumt. Der Beschäftigungslose kam mit einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro und einer bedingten Haft von vier Monaten davon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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