Gerade noch überlebt hat ein 48-jähriger Mann eine Attacke in einem Grazer Innenstadtlokal: Ein 27-Jähriger hatte seinem Kontrahenten einen blutigen Schnitt im Gesicht zugefügt. Vor Gericht sprachen er und sein Verteidiger von Notwehr, doch die Geschworenen sahen einen Mordversuch. Das nicht rechtskräftige Urteil: zwölf Jahre Haft.
War es versuchter Mord oder doch Notwehr? Mit dieser Frage mussten sich seit Ende November acht Geschworene unter dem Vorsitz von Richter Andreas Lenz am Grazer Straflandesgericht beschäftigen. Es ging um einen blutigen Vorfall in einem Grazer Innenstadtlokal, um eine „besoffene G’schicht um ein Uhr in der Früh“, so Staatsanwalt Rudolf Fauler.
Vom Mundwinkel bis zum Hinterhaupt
Der angeklagte 27-Jährige attackierte einen 48-Jährigen, der ihn zuvor angestänkert und angriffen hatte, mit einem Messer und fügte ihm eine 15 Zentimeter lange Wunde vom Mundwinkel bis zum Hinterhaupt zu. „Er hat ihn vorsätzlich zu töten versucht“, meinte der Staatsanwalt.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Verteidiger Bernhard Lehofer sprach hingegen von einem Schnitt „aus einem Defensivverhalten heraus, aus Ängstlichkeit“. Sein Mandant habe keine Absicht gehabt, das Gegenüber zu töten. Der Angeklagte selbst sprach von einer Panikattacke.
Am Donnerstag lehnten die Geschworenen die Notwehrvision mit 8:0-Stimmen ab, sieben von ihnen sprachen sich zugleich für versuchten Mord aus. Das nicht rechtskräftige Urteil lautet zwölf Jahre Haft.
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