Prozess in Innsbruck

Fünf Bandidos müssen nach Kokainschmuggel in Haft

Tirol
16.01.2025 18:00

Drogenfahnder ließen im Vorjahr in Tirol nach Schmuggelfahrten und Dealereien Mitglieder der berüchtigten Biker-Gang Bandidos auffliegen. Sechs von ihnen saßen nun in Innsbruck vor Gericht.

Sie wollten auf Tiroler Boden ein Klublokal gründen und hatten dies in Wörgl auch offiziell beantragt. Doch Anfang März klickten dann – wie berichtet – für 18 mutmaßliche Mitglieder der berüchtigten Biker-Gang Bandidos die Handschellen.

Schmuggel nach Tirol im großen Stil 
Monatelange Ermittlungen, Beschattungen und Abhöraktionen führten zur Festnahme von 14 Männern und vier Frauen, die im großen Stil und in großen Mengen Kokain von Italien nach Tirol geschmuggelt und im ganzen Land in Umlauf gebracht haben sollen.

Bei der wohl letzten Fahrt über den Brenner wurde dann der mutmaßliche Kopf (37) der Bande und ein weiterer Einheimischer mit 600 Gramm „Schnee“ im Gepäck bei der Hauptmautstelle Schönberg festgenommen. Eine Hausdurchsuchung im Bandidos-Chapter und bei den Hauptverdächtigen brachte dazu Schlagringe, Totschläger, Elektroschocker, eine Schreckschusswaffe und etliche andere verbotene Waffen ans Tageslicht.

Sechs Angeklagte mussten am Innsbrucker Landesgericht vor einem Schöffensenat rund um Richter Andreas Fleckl Platz nehmen. (Bild: Markus Stegmayr, Krone KREATIV)
Sechs Angeklagte mussten am Innsbrucker Landesgericht vor einem Schöffensenat rund um Richter Andreas Fleckl Platz nehmen.

Zwischen echter Reue und Teilgeständnissen
Am Donnerstag mussten sich schließlich sechs der Männer – geboren zwischen 1964 und 1992 – für die Schmuggelfahrten zwischen Juli 2021 und März 2024 in Innsbruck vor Gericht verantworten. Die Angeklagten zeigten sich zwar alle überwiegend geständig, stellten zum Teil aber vor allem die innere Tatseite infrage.

So wollte ein Bandidos-Mitglied etwa die von ihm geschmuggelte Kokainmenge nicht genau gekannt haben, ein anderer wollte dem Erstangeklagten außerdem zu Beginn der Taten gesagt haben, dass er mit Drogenschmuggel und generell Drogengeschäften eigentlich „nichts zu tun haben will“.

Symbolfoto (Bild: P. Huber)
Symbolfoto

Richter Andreas Fleckl hielt solche Behauptungen für „absolut lebensfremd“. Telefonate und sonstige Kommunikationen würden eindeutig belegen, dass „mehr geredet und kommuniziert, als getan wurde“. Alle Beteiligten müssten demnach über alles zu jeder Zeit Bescheid gewusst haben. „Die innere Tatseite ist damit komplett zweifelsfrei“, war der Vorsitzende des Schöffensenats überzeugt.

Der Erstangeklagte – Drahtzieher und Kopf der Aktivitäten – äußerste sich vor Gericht nicht mehr, ließ über seinen Verteidiger lediglich auf seine Stellungnahme und sein Geständnis verweisen. Stolze sechs Kilo Kokain sollen allerdings allein auf sein Kerbholz gehen. Am Ende wurden zwar die Mengen des angeklagten Koks nach unten revidiert, letztlich blieben insgesamt knapp unter zehn Kilo übrig.

Erleichterung nach Urteilen
Fünf Bandidos – der sechste wird wegen eines Beweisantrags seines Verteidigers gesondert behandelt – wurden schließlich verurteilt. Aufgrund des hohen Strafrahmens nahmen einige Angeklagte die Urteile sichtlich mit Erleichterung auf.

So ergingen über den einschlägig vorbestraften Erstangeklagten sechseinhalb Jahre, über die Mitangeklagten zweimal drei Jahre, einmal zwei Jahre und einmal 18 Monate Haft. „Urteile mit Augenmaß“, war Richter Fleckl wichtig zu betonen. Der Erstangeklagte nahm das Urteil sofort an, die übrigen wurden nur teilweise rechtskräftig.

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