Vergleich vor Gericht

McDonald‘s muss Transfrau 16.500 Euro zahlen

Ausland
16.01.2025 19:18

Weil eine Kollegin einer Transfrau (28) den Zutritt zur Damen-Umkleide an ihrem Arbeitsplatz, einer McDonald‘s-Filiale in Berlin, verwehrte, zog diese vor das Arbeitsgericht. Bei einem Vergleich einigte man sich nun, dass die Fast-Food-Kette 16.500 Euro zahlt – das Arbeitsverhältnis wird beendet.

Der Vorfall hatte sich bereits im Dezember 2023 zugetragen, die Einigung folgte nun erst ein Jahr später. Kylie Divon hatte 2019 bei der Fast-Food-Kette zu arbeiten begonnen. Anfangs bezeichnete sie sich als nichtbinär und zog sich auf der Frauen- oder der Männer-Toilette um.

Muslimische Kollegin fühlte sich gestört
Ab 2020 wollte sie schließlich nur noch mit „sie“ angesprochen werden – im Juli 2023 informierte sie auch ihre Vorgesetzten darüber und trug nur mehr Frauenkleidung. Ein paar Monate später eskalierte die Situation schließlich, als eine muslimische Kollegin sie daran hinderte, in die Damenumkleide zu gehen. Ihr sei egal, wie sie „obenrum“ aussehe, denn untenrum sehe es anders aus, gab ihr diese mit einer Handbewegung zu verstehen. Die Kollegin bestritt diese Vorwürfe. 

Auf Instagram berichtete Divon, dass sie froh sei, dass alles vorüber sei:

Der Leiter habe Divon nach eigener Aussage nicht unterstützt, ganz im Gegenteil: Als sie sich beschwerte, habe er ihr sinngemäß erklärt, dass ein Mann eben ein Mann bleibe. Er würde sich auch nicht wohlfühlen, wenn eine Person die Männerumkleide verwende, „die sich als Mann fühle, aber eindeutig kein Mann sei“, zitierte die Vorsitzende Richterin den beschuldigten Filialleiter laut der „Süddeutschen Zeitung“.

Diskriminierung ja, aber kein „feindliches Umfeld“
Die Aussage sei problematisch, stellte die Richterin fest, da sie diskriminierend sei und der Betroffenen die Weiblichkeit abspreche. Sie zweifelte jedoch, ob diese einen Schadenersatz rechtfertige, so wie von der Klägerin gefordert. Dazu müsse nachgewiesen werden, dass am Arbeitsplatz „ein feindliches Umfeld“ für die Betroffene geschaffen wurde, was nicht zu erkennen sei. 

Die Klägerin tritt auch als Dragqueen auf:

Die Rechtsvertreterin von McDonald’s wies den Diskriminierungsvorwurf naturgemäß zurück und erklärte: „Es war niemandem bekannt, dass die Klägerin in die Damenumkleide möchte und sich als Transfrau betrachtet.“ Man habe sich nach dem Vorfall darauf geeinigt, dass alle vor dem Eintritt in die Umkleide anklopfen sollten. Es habe so gewirkt, als sei diese Lösung auch für die Klägerin in Ordnung gewesen.

Rasche Einigung nach Vorschlag zu Vergleich
Am Ende schlug die Anwältin von Divon einen Vergleich vor, der auch das Ende des Arbeitsverhältnisses vorsah. Das Unternehmen stimmte nach nicht einmal zwei Minuten zu.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt