Behandlungsfehler

30-Stunden-Erektion: Spanier erhält Entschädigung

Ausland
16.01.2025 23:00

Weil er eine 30-stündige Erektion hatte und von den Ärzten nicht ordnungsgemäß behandelt wurde, hat ein querschnittsgelähmter Spanier eine hohe Entschädigung zugesprochen bekommen. Der 36-Jährige war zweimal trotz seines Leidens wieder vom Spital nach Hause geschickt worden. 

Der querschnittsgelähmte Mann war bereits am 5. Juli 2020 das erste Mal in die Notaufnahme im Krankenhauses Ontinyent gekommen, als er bereits eine sechs Stunden anhaltende Erektion hatte. Nach einer körperlichen Untersuchung und einem Bluttest wurde er wieder entlassen – der Hausarzt sollte das Leiden weiter beobachten, hieß es. 

Patient musste dreimal in die Notaufnahme
Als die Erektion nach 20 Stunden immer noch bestand, suchte er erneut das Spital auf. Nach einer Drainage ging diese etwas zurück und der Mann wurde wieder entlassen. Doch die Behandlung war offenbar nicht ausreichend – denn der 36-Jährige musste noch ein drittes Mal in die Notaufnahme, nachdem sich sein Zustand verschlimmert hatte. 

Nach der zu späten Behandlung durch Spezialisten musste sich der Spanier zwei Operationen unterziehen lasen.  (Bild: Santiago Nunez - stock.adobe.com)
Nach der zu späten Behandlung durch Spezialisten musste sich der Spanier zwei Operationen unterziehen lasen. 

Es folgten zwei Operationen, bei dem eine zu einem früheren Zeitpunkt eingesetzte Penisprothese wieder entfernt werden musste. Noch immer leidet er unter den Folgen dieses Vorfalls – seitdem habe er Schmerzen und Erektionsstörungen, wie Europa Press berichtete. 

Auch Gattin bekommt Entschädigung
Nachdem der Fall durch den Juristischen Rat Consell Jurídic Consultiu geprüft wurde, soll der Patient aufgrund der späten Behandlung durch einen Spezialisten und einer fehlerhaften Diagnose nun Schadenersatz bekommen.  49.000 Euro wurden ihm zugesprochen, für die das Gesundheitsministerium der Region aufkommen muss. Auch die Ehefrau erhält wegen erlittener moralischer Schäden eine Entschädigung in der Höhe von 5000 Euro. 

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