Ein ungewöhnlicher Bankraub wurde am Freitag am Landesgericht Linz verhandelt. Ein 20-jähriger Linzer hatte einen Bankangestellten mit einem Messer bedroht und 5000 Euro Beute gemacht – allerdings erst, als er an der Reihe war. Vor Gericht war er voll geständig, wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.
20 Jahre jung ist der Lehrling, der am Freitag aus der Haft ins Landesgericht Linz vorgeführt wird. Er hatte ein Einkommen, ein geregeltes Umfeld und gute Aussichten. Trotzdem hatte er sich am 20. November des Vorjahres mit einem Messer in der Tasche und einer FFP2-Maske im Gesicht aufgemacht, die Volksbank in der Linzer Zeppelinstraße zu überfallen.
Parallelen zu Austropop-Klassiker
Geduldig hatte der 20-jährige Linzer erst vor dem falschen Schalter gewartet, bevor er sich bei der Geldausgabe noch einmal hinten anstellte – fast wie in dem Austropop-Klassiker von EAV. Anders als im Lied wollte der Lehrling aber zuerst Geld beheben, und ließ sich anders als der „böse Kassenentleerer“ schlussendlich nicht zu einer Einzahlung überreden. Als der Bankangestellte nach seiner Bankomatkarte fragte, bekam er stattdessen das 20 bis 30 Zentimeter lange, beidseitig geschliffene Küchenmesser zu sehen.
Motiv blieb unklar
Nur drei Tage später klickten für den jungen Mann mit dem fast kindlichen Gesicht die Handschellen. Vor Gericht gestand er reumütig alles, und bat um Bewährungshilfe sowie eine Drogentherapie. Ob seine Sucht, und daraus entstandene Schulden das Motiv für den Überfall waren, blieb unklar.
Auch wo die Beute abgeblieben war, wurde nicht geklärt: Der Angeklagte beteuerte, die 50-Euro-Banderole im Wert von 5000 Euro aus Angst vor einem versteckten Peilsender nicht mit nach Hause genommen hatte. Stattdessen wollte er sie in einem Busch versteckt haben, von wo das Geld anscheinend spurlos verschwunden war. Die Geschichte wurde mehrmals angezweifelt, was sich aber auf das Urteil nicht auswirkte.
Haftstrafe
Die drei Schöffen und der Vorsitzende waren sich nach nur rund 15 Minuten einig: 24 Monate Haft, davon acht unbedingt, abzüglich der zwei, die der 20-Jährige bereits abgesessen hat. Zusätzlich muss er die Beute zurückzahlen, wofür ihm eine Ratenzahlung gewährt wurde.
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