Causa Westbahnhof

Urteil bestätigt: Ex-Rapid-Ultras-Chef muss hinter Gitter

Sport
18.06.2013 16:44
Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen von Rapid-Fans am Wiener Westbahnhof vom 21. Mai 2009 sind am Dienstag 22 Urteile des Straflandesgerichts bestätigt worden. Das Wiener Oberlandesgericht hat die Berufungen der wegen Landfriedensbruchs schuldig erkannten Fußballanhänger verworfen. Das bedeutet auch, dass Ex-Ultras-Chef Oliver P. 14 Monate im Gefängnis verbringen muss. Ursprünglich hätte P. einer Reformkommission bei Rapid angehören sollen - nach dem nun rechtskräftigen Urteil erklärte der Verein aber, ihn wieder aus der Kommission zu entlassen.

Marcus Januschke, der Verteidiger von P., legte im Justizpalast ein Schreiben vor, demzufolge der 30-Jährige von Rapid-Präsident Rudolf Edlinger persönlich in diese Funktion gehoben worden war. Die 14 Personen umfassende Kommission, der neben Edlinger auch Ex-Präsident Günter Kaltenbrunner und der ehemalige Trainer und Sportdirektor Ernst Dokupil angehören, soll Vorschläge erarbeiten, "wie die Struktur und damit verbunden auch die Satzung des Rekordmeisters so verändert werden kann, dass der SK Rapid den Ansprüchen der nächsten Jahrzehnte gerecht werden kann", wie auf der Homepage des Vereins nachzulesen ist.

Am Dienstagnachmittag aber meldete sich Edlinger zu Wort und erklärte den "Rauswurf" von P. aus der Kommission: "Nach der nun rechtsgültigen Verurteilung ist klar, dass die aktive Fanszene zukünftig in der Reformkommission durch eine andere Person vertreten sein wird."

Gericht: Bei Ausschreitungen in führender Funktion
Laut dem Urteil hatte sich Oliver P. in führender Funktion an den Ausschreitungen am Westbahnhof beteiligt, indem er Dutzende Rapid-Anhänger anfeuerte und dirigierte, die von einer Auswärtspartie in Linz heimkehrende Austria-Fans in Empfang nehmen wollten. Bei der Strafbemessung war eine einschlägige Vorstrafe erschwerend: Der Ex-Ultras-Capo war nach gewalttätigen Ausschreitungen bei einem Auswärtsmatch in Kapfenberg bereits einmal wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden.

Dass er den Berufungssenat um eine gänzlich bedingte Strafnachsicht ersuchte, nahm das Gericht mit für Prozessbeobachter ebenso ersichtlicher Verwunderung zur Kenntnis wie seinen offensichtlich anhaltenden "guten Draht" zu Entscheidungsträgern beim Rekordmeister.

Nach der erstinstanzlichen Erledigung der Causa Westbahnhof im Jänner 2012 war Oliver P. nämlich im Dezember 2012 vom Bezirksgericht Wien-Fünfhaus neuerlich abgeurteilt worden - zum einen wegen einer versuchten Körperverletzung am Rande eines Heimspiels des SK Rapid, als er einem Kontrahenten zwei Schläge ins Gesicht versetzte, zum anderen wegen Sachbeschädigung, weil er bei einem Auswärtsspiel in Ried die Scheibe eines Busses eingeschlagen haben soll.

Ermittlungen gegen 85 Rapid-Fans
In der Causa Westbahnhof waren am Ende langwieriger polizeilicher Ermittlungen 85 Rapid-Fans vor Gericht gelandet. 75 wurden schließlich wegen Landfriedensbruchs, teilweise auch wegen Sachbeschädigung, versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt, davon elf zu teilbedingten oder gänzlich unbedingten Haftstrafen. 41 legten Berufung ein.

Neben Oliver P. bekamen am Mittwoch weitere 21 Rapid-Fans vom OLG zu hören, dass für eine Strafreduktion kein Platz sei. "Sie haben eine Gegend in Angst und Schrecken versetzt", betonte der Richter. Die teilweise gerichtlich vorbelasteten Männer hätten "die Langmütigkeit der Justiz ausgenützt". Für die Rädelsführer - neben Oliver P. fasste ein zweiter Anführer zehn Monate unbedingt aus - bedürfe es des Vollzugs der Freiheitsstrafen. Die restlichen Männer kassierten Strafen zwischen elf Wochen auf Bewährung und neun Monaten teilbedingt.

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(Bild: KMM)



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