Schöffen fällen Urteil

Vergewaltigung, schwere Drohung: Vier Jahre Haft

Kärnten
17.01.2025 13:39

Am Landesgericht Klagenfurt fiel am Freitag ein schwerwiegendes Urteil. Die Anklage lautete auf Vergewaltigung, gefährliche Drohung, Vergehen gegen das Waffengesetz sowie schwere Nötigung.

Laut Anklage soll der Mann seine Frau, die Mutter ihres gemeinsamen Kindes, vergewaltigt und gezwungen haben, sich zu prostituieren. Staatsanwältin Sarah Ofner betonte: „Der Angeklagte zeigt keine Spur von Verantwortung für seine Taten und behauptet, die Betroffene sei drogensüchtig und wolle ihn mit ausgedachten Aussagen loswerden.“ Sie warf ihm vor, ein „hohes Maß an Gewalt und Zwang“ ausgeübt zu haben.

„Hilferuf“ auf Ungarisch
Der Fall kam ins Rollen, als die Frau in einem Handyshop in Völkermarkt den Mut fasste, sich dem ungarischsprachigen Besitzer in ihrer Muttersprache anzuvertrauen. Der Angeklagte, der sie begleitete, reagierte dabei zunehmend nervös , da er die Sprache nicht verstand. „Er ist zudem mehrfach einschlägig vorbestraft und zeigt trotzdem keine Anzeichen von Reue“, unterstrich die Staatsanwältin.

Verteidigung spricht von Widersprüchen
Der Verteidiger des Mannes, Enrik Mandl, stellte die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Frau infrage. „Sie ist die einzige und Hauptbelastungszeugin“, argumentierte er und führte an, dass die Frau sich vor Polizei und Gericht widersprochen habe. Zudem sei der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt, und die Vorwürfe der Zuhälterei sowie der Entführung basierten ausschließlich auf ihren Angaben.

Mit 18 Vorstrafen war der Angeklagte bereits kein unbeschriebenes Blatt. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi sprach ihn schließlich in mehreren Punkten schuldig: Vergewaltigung, gefährliche Drohung mit einer Waffe trotz bestehendem Waffenverbot und schwerer Nötigung. Von den weiteren Anklagepunkten wurde er jedoch freigesprochen, da diese nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.

Sechseinhalb Jahre Haft
Angesichts der Schwere der Taten und der Tatsache, dass die Delikte während der Probezeit begangen wurden, muss der Mann nun eine Gesamtstrafe von sechseinhalb Jahren verbüßen – vier Jahre durch das heutige Urteil plus 30 Monate von seinen vorangegangenen Verurteilungen. Die Verteidigung hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt, während die Staatsanwaltschaft zunächst keine Erklärung abgab.

Porträt von Kärntner Krone
Kärntner Krone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt