Die Bildungskarenz soll abgeschafft werden, kündigten FPÖ und ÖVP auf Bundesebene an. Was bedeutet das nun für die betroffenen Menschen im Ländle? Die „Krone Vorarlberg“ klärt auf.
Die Bildungskarenz wurde offensichtlich oft ausgenutzt, um die Elternkarenz zu verlängern. Zu diesem Schluss kam zumindest der Rechnungshof, der das System genau unter die Lupe genommen hat. Doch anstatt das durchaus sinnvolle Angebot – gerade auch im Kampf gegen den Fachkräftemangel – zu reformieren, wollen FPÖ und ÖVP im Falle einer gemeinsamen Regierungsbildung die Bildungskarenz einfach abschaffen.
Ein positiver Nebeneffekt der Streichung: Einsparungen. Doch ob diese tatsächlich wie kolportiert 350 Millionen Euro betragen, wird von etlichen Wirtschaftsforschern bezweifelt, zumal viele Kurse ja noch laufen oder bereits bewilligt sind.
723 waren in Bildungskarenz
Die Zahl der Vorarlberger und Vorarlbergerinnen in Bildungskarenz ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – wenn auch nur in geringem Ausmaß. Laut aktuellen Zahlen des AMS befanden sich von Jänner bis September des vergangenen Jahres 723 Menschen in Bildungskarenz. Österreichweit wurden im vergangenen Jahr rund 22.300 Anträge genehmigt. Genutzt wird das Angebot vor allem von Frauen, wie auch der Rechnungshof feststellte: 74 Prozent der Bezieher sind weiblich.
Das ist im Ländle nicht anders: Von den 723 Beziehern waren im vergangenen Jahr 594 weiblich. Der Vorwurf, wonach viele Frauen mittels der Bildungskarenz schlicht die Elternkarenz verlängern, erhärtet sich mit Blick auf die Altersstruktur: Die meisten Bezieherinnen – nämlich 368 – gibt es in der Altersklasse zwischen 25 und 35 Jahren. Österreichweit waren laut Rechnungshof mehr als die Hälfte der Frauen in Bildungskarenz unmittelbar zuvor in Elternkarenz.
Gesetzesänderung notwendig
Personen, die sich gerade in Bildungskarenz befinden und all jene, die bereits eine bewilligt bekommen haben, können aber aufatmen – sie dürfen sie noch antreten. Für die Abschaffung braucht es zudem eine Gesetzesänderung im Parlament. Bis das Gesetz Gültigkeit hat, können auch noch Anträge gestellt werden – denn noch gibt es einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz. Eine rückwirkende Änderung ist jedenfalls nicht geplant. Es könnte also noch dauern, bis die Bildungskarenz abgeschafft wird – zumal ja auch die Regierungsverhandlungen noch keineswegs abgeschlossen sind.
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