Historischer Rückblick

Wahlordnung: Was sich im Laufe der Zeit änderte

Burgenland
19.01.2025 10:00

Die ersten Landtagswahlen im Burgenland fanden in den Jahren 1922 und 1923 statt. Schon damals gab es dafür eigene Bestimmungen.  Ein Rückblick auf das einstige Regelwerk und Vergleiche zur heutigen Zeit. 

Im Jahr 2022 wurden die Landtagswahlen – eher provisorisch – gleichzeitig mit den Nationalratswahlen abgehalten, die rechtliche Rahmenbedingungen gab der Bund vor: 1923 kam schon eine eigene Landtagswahlordnung zum Einsatz. Laut Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger sind überraschend viele zentrale Bestimmungen seit der Urfassung fast wortident gleich geblieben, einiges hat sich natürlich auch geändert.

  • Mandate: 1923 wurden 32 Abgeordnete gewählt, heute sind es 36. Die Ermittlungsverfahren waren 1923 noch strikt getrennt: 29 Mandate wurden im ersten und drei fix im zweiten Ermittlungsverfahren auf Landesebene vergeben. 
  • Wahlkreise: Heute gibt es sieben Wahlkreise, 1923 waren es nur vier. Damals bildeten die Bezirke Eisenstadt-Umgebung und Neusiedl am See, samt den Freistädten Rust und Eisenstadt einen Wahlkreis, ebenso die Bezirke Mattersdorf und Oberpullendorf sowie Güssing und Jennersdorf. Nur Oberwart war schon immer ein eigener Wahlkreis.
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Überraschend viele zentrale Bestimmungen sind seit der Urfassung fast wortident gleich geblieben, einiges hat sich natürlich geändert.

Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger

  • Wahlkarten: Auch die gab es bereits 1923. Wahlkarten konnten beantragt und in einem anderen Wahllokal am Wahltag abgegeben werden. Möglich war dies, für jene, die kurz zuvor ihren Wohnsitz verlegt hatten, sich in Pflege- oder Heilanstalten befanden oder einen öffentlichen Dienst oder einen Pflegedienst ausübten.
  • Wahlbehörde: Die Regeln für deren Besetzung sind seit 1923 weitgehend gleich geblieben. Die Bestimmungen für die Landeswahlbehörde sind bis heute wortident: 12 Beisitzer, von denen drei dem richterlichen Stand angehören müssen.
  • Wahlalter: 1923 durften Burgenländer, die am 1. Jänner des Wahljahres über 20 Jahre alt waren, ihre Stimme abgeben. Heute muss das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet sein. Das passive Wahlrecht lag bei 24 Jahren, heute: 18 Jahre.
  • Alkoholverbot: „Der Ausschank von geistigen Getränken ist am Wahltage sowie am Tage vorher allgemein verboten“, hieß es damals im Gesetz. Das strikte Alkoholverbot galt somit zwei Tage lang. Diese Regelung kam übrigens bei der Nationalratswahl 1979 erstmals nicht mehr zur Anwendung.
  •  Identitätsnachweis: Viele Menschen besaßen 1923 nur wenige Ausweisdokumente. Um die Identität bei der Wahlbehörde nachzuweisen, konnten daher auch Tauf-, Geburts- und Trauscheine, Arbeitsbücher, Jagdkarten oder Mittelschulzeugnisse verwendet werden. In Gemeinden unter 2000 Einwohnern konnte das entfallen, wenn der Wähler der Wahlbehörde persönlich bekannt war.
Wahlkuverts aus der Ersten Republik: Für Männer und Frauen gab es damals noch verschiedene Farben. Bei der Auszählung kamen zuerst die Kuverts der Frauen dran. (Bild: Herbert Brettl)
Wahlkuverts aus der Ersten Republik: Für Männer und Frauen gab es damals noch verschiedene Farben. Bei der Auszählung kamen zuerst die Kuverts der Frauen dran.
  • Stimmzettel: Bei den Wahlen 1922 und 1923 waren erstmals Frauen ohne Einschränkung wahlberechtigt. Der Politik war es offenbar wichtig zu wissen, wenn die Frauen wählen. Daher wurden verschiedenfarbige Kuverts für die Geschlechter angeordnet. Bei der Auszählung kamen zuerst die Stimmen der Frauen dran. Benutzt werden konnte der amtliche Stimmzettel, oder ein von einer Partei mitgegebener, bedruckter Stimmzettel. Vorzugsstimmen gab es noch nicht.

Landtagswahl 1923 brachte eine Überraschung
Und wie ging die Wahl 1923 aus? Die Sozialdemokraten erzielten 38,6 % und 12 Mandate, die Christlichsozialen 37,6 % (13) und der Landbund 19,2 % (7). Die Großdeutsche Volkspartei und die Kroaten-Partei „Hrvatska stranka“ schafften es nicht in den Landtag. „Das war überraschend, denn es wurde erwartet, dass die Christlichsozialen in diesem ländlichen Gebiet stärkste Partei werden“, schildert der Historiker Herbert Brettl. Ein Grund dafür dürfte gewesen sein, dass viele evangelische Bauern für den Landbund stimmten.

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