Wegen akuten psychischen Problemen wollte sich ein Linzer (27) stationär einweisen lassen. Erst am nächsten Tag kam heraus, dass er nicht versichert war – nun soll er 2000 Euro Kosten begleichen – für nur eine Nacht. Wie solche Fälle verhindert werden können, weiß die „Krone“.
Eine Nächtigung um 2000 Euro – das klingt nach einem Luxushotel der absoluten Spitzenklasse. Für eine Nacht in einem gänzlich anderen Haus muss jedoch ein 27-jähriger Linzer nun genau diese Summe bezahlen. „Mein Sohn suchte, weil es ihm psychisch gar nicht gut ging, den Linzer Neuromed Campus auf. Er gab im Wartebereich die e-Card ab und bekam sie dann kommentarlos zurück. Er ging davon aus, dass alles passe, er versichert sei“, berichtet die Mutter des Betroffenen.
Eine Nacht
Der Sohn kam auf ein Zimmer im Sozialpsychiatrischen Ambulanzzentrum (SPAZ) des Kepler Universitäts Klinikum und verbrachte dort die Nacht.
Böses Erwachen
Doch am nächsten Tag kam das wortwörtlich böse Erwachen: „Am Vormittag wurde der Versicherungsstatus meines Sohnes überprüft. Überraschenderweise stellte sich erst da heraus, dass er gar nicht versichert war“, so die Linzerin weiter. „Eine Sozialarbeiterin kam dann zu ihm und riet ihm dringend, einen Revers zu unterschreiben und das Krankenhaus zu verlassen, was er auch gemacht hat.“
Fast 2000 Euro
Die Kosten für die Nacht bleiben ihm dennoch nicht erspart: Fast 2000 Euro soll der junge Mann nun für eine Nächtigung im früher Wagner Jauregg benannten Spital berappen. „Wir können nicht verstehen, wieso der Versicherungsstatus nicht vor der Aufnahme überprüft worden ist. So hat mein Sohn statt der erhofften Hilfe ein großes finanzielles Problem bekommen.“
Der Versicherungsstatus wird durch Stecken der e-Card abgefragt. Manchmal kann sich jedoch diese Abfrage im Nachhinein als falsch herausstellen.
Brigitte Buberl, Leiterin der Stabstelle Kommunikation im KUK
Abfrage stellte sich als falsch heraus
Auf Nachfrage der „Krone“ teilte Brigitte Buberl, Leiterin der Stabstelle Kommunikation im KUK mit, dass der Fall bekannt sei. „Der Versicherungsstatus wird durch das Stecken der e-Card abgefragt. Es kann jedoch in einzelnen Fällen vorkommen, dass sich eine zuerst positive Anfrage später als falsch herausstellt oder umgekehrt“, so Buberl. „Im genannten Fall war der Versicherung leider nicht aufrecht. Weil vorangegangene Abfragen stets positiv gewesen waren, wurde von einem aufrechten Versicherungsschutz ausgegangen.“
Patienten müssen Bescheid wissen
Daher sei es essenziell, dass Patienten über ihren eigenen Versicherungsstatus Bescheid wissen. Besonders gefährlich ist der Zeitraum, wenn junge Menschen nicht mehr bei ihren Eltern mitversichert sind, aber auch noch nicht erwerbstätig sind oder noch keine Selbstversicherung abgeschlossen haben. Bei Pflichtversicherungen gibt die Gesundheitskasse Auskunft, bei Privaten kann man die Details der Polizze entnehmen oder sich bei seinem Berater informieren.
Vorneweg: Medizinische Behandlung, egal ob physisch oder psychisch, sollte jedem Menschen zustehen. In Österreich haben wir (noch) das Glück, dass auch die Pflichtversicherung für Spitalsaufenthalte und notwendige Behandlungen aufkommt. Dennoch können besonders junge Menschen, die sich noch nie zuvor mit einer Versicherung beschäftigen mussten, in einer manchmal schwierigen Übergangsphase plötzlich unversichert dastehen.
Wenn dann auch noch eine psychische Ausnahmesituation herrscht, ist es wenig verwunderlich, dass der aktuelle Versicherungsstand nicht der erste Gedanke ist – mit teuren Folgen.
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